Hallo,
zu folgenden erbrechtlichen Fragen hätte ich gerne Auskunft.
Ausgangssituation:
Vor ungefähr einem Jahr haben Herr Reich und Frau Arm geheiratet. Frau Arm hat eine Tochter aus einer früheren Beziehung in die Ehe gebracht. Herr Reich hat keine Kinder, jedoch Eltern, die noch reicher sind als er selbst.
Die einzelnen Vermögen (in die Ehe eingebracht) sollen sein:
Frau Arm 10.000 €
Herr Reich 100.000 €
Eltern von Herrn Reich 1.000.000 €
Für den Erbfall werde ich jetzt die Personen in unterschiedlicher Reihenfolge im jahr nach der Eheschliessung sterben lassen.
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Version:
Frau Arm stirbt. Erben Herr Reich und die Tochter zu gleichen Teilen? -
Version:
Herr Reich stirbt. Es erbt Frau Arm? Haben die Eltern einen Anspruch auf einen Teil des Erbes? -
Version:
Herr Reich stirbt, kurz darauf seine Eltern. Hat Frau Arm als Ehefrau/Witwe von Herrn Reich einen Erbanspruch an das Vermögen der Eltern? Hat sie diesen ggf. auch gegenüber einem Bruder von Herrn Reich? -
Version:
Frau Arm stirbt, kurz darauf auch Herr Reich. Welche Ansprüche hat die Tochter?
Vielen Dank
Gruß
Jörg Zabel