Erbangelegenheiten, -anwalt

Guten morgen,

nehmen wir mal eine Erbangelegenheit an. Da seien zunächst keine Verwndten/Bekannten des Verstorbenen bekannt, vom Amtsgericht wird ein Rechtsanwalt eingesetzt. Wenn der sich nicht besonders drum kümmert, die Sache schleifen lässt, könnte man ihm dann das Mandat entziehen und selber einen suchen?
Oder hat das Amtsgericht da seine Hand drüber?
Auf welche Kostenerstattungen hätte der bisherige RA Anspruch?

Danke
Laika

Rückfrage
Morgen Laika,

Da seien zunächst
keine Verwndten/Bekannten des Verstorbenen bekannt, vom
Amtsgericht wird ein Rechtsanwalt eingesetzt.
könnte man ihm dann das Mandat entziehen und selber einen
suchen?

wer ist denn dann „man“?

Gruß!

Horst

N’abend Horst,

… könnte man ihm dann das Mandat entziehen …

wer ist denn dann „man“?

Na ja, ich (wir), die Erben, die dann doch noch ausgegraben werden, dem RA Infos geben und dann monatelang warten, dass sich was tut bzw. sehen, dass sich nix tut.

Gruß
Laika

Nabend Laika,

Na ja, ich (wir), die Erben, die dann doch noch ausgegraben
werden, dem RA Infos geben und dann monatelang warten, dass
sich was tut bzw. sehen, dass sich nix tut.

„ich (wir)“ verstehe ich jetzt mal als „z.B.“.
Vielleicht hilft folgender Link etwas weiter:
http://www.kanzlei-haarhaus.de/jc-aaerbfall.htm

Gruß!

Horst