Erbangelegenheiten

In einer Erbengemeinschaft mit zwei Brüdern setzt sich das Erbe aus einer Hälfte in direkter Erbfolge ihres verstorbenen, geschiedenen Vaters, welches exakt geteilt wurde, und zur anderen Hälfte aus dem Nachlass des Großonkels (dessen Vater und die Großmutter der Erben waren Geschwister), welcher keine Nachkommen hatte, zusammen. Jedoch setzte der Großonkel Bruder A als Alleinerben in einem Testament welches drei Monate nach dem Ableben des Vaters verfasst wurde ein. Allerdings wurde der Eigentumsanteil des Großonkels am Wohnhaus, welches er bis zum Schluss bewohnte ebenfalls jeweils zur Hälfte auf die Brüder übertragen.
Nun sind laufende Unterhaltskosten angefallen in den vergangenen Jahren, welche Bruder A beglichen hat. Jetzt soll das Haus verkauft werden und Bruder B soll an Bruder A die Hälfte der bis dahin angelaufenen Kosten bezahlen.
Frage: "Da Bruder A vom Großonkel als Alleinerbe eingesetzt wurde, muss Bruder B die Nachlassverbindlichkeiten für das Haus mittragen?

Im Voraus vielen Dank

Irgendwo zwischendrinn ist der Sachverhalt etwas undeutlich.
Der Eigentumsanteil des Großonkels wurde zu gleichen Teilen auf A und B übertragen? Dann spielen erbrechtliche Gesichtspunkte keine Rolle mehr. A und B sind Eigentümer in Bruchteilsgemeinschaft am Grundbesitz.
War der Großonkel nun Eigentümer am gesamten Haus oder war auch er nur Miteigentümer?

Hatte auch der Verstorbene Vater Bruchteilseigentum am selben Haus, welches nun veräußert werden soll?

ml.

Ja. ursprünglich hatten der verstorbene Vater und der Großonkel je zur Hälfte einen Anteil, welcher dann nacheinander auf die Söhne, bzw. Großneffen übertragen wurden.

m. f. g. Alois

Der Großonkel hat in einem Testament Großneffen A als Alleinerben seines Vermögens eingesetzt. Großneffe B wurde allerdings an den Grundstücken und Immobilien zu gleichen Teilen beerbt. Da Neffe A Erbe der Finanzen ist, und das Erbe auch angetreten hat ist er dann auch für den Unterhalt der Grundstücke und Immobilien allein verantwortlich ?