Erbanspruch bei englischer Mutter?

Hallo zusammen,

jemand hat eine Mutter, welche einen Engländer geheiratet und auch die englische Staatsbürgerschaft angenommen hat.

Wenn dann bei dem Todesfall der Mutter vor ca. 10 Jahren es kein Testament gibt und alle Besiztümer und Lasten auf beide Eheleute ausgestellt wurden, gibt es dann trotzdem einen Erbanspruch für die Kinder der Frau, wenn diese Deutsche sind und auch in Deutschland leben?

englisches erbrecht ist anzuwenden, §§ 25f. egbgb. eine ausnahme besteht dann, wenn die deutsche staatsangehörigkeit fortbesteht, § 5 Abs.1 S.2 egbgb. sollte letzteres der fall sein, gilt die deutsche gesetzliche erbfolge nach §§ 1923ff. bgb.