Erbanspruch bei negativen vaterschaftstest

Hallo liebe Leser,

eine Frage zu folgendem Szenario:
Wie ist die Erbfolge wenn jemand ohne Testament zu hinterlassen stirbt? Es gibt eine Frau und zwei Kinder, Erblasser ist nicht geschieden und hatte keine fruehere Ehe. Beim Notariat wird dann festgestellt, dass vor 55 Jahren eine Vaterschaft annerkannt wurde. Es wurden auch bis zum 18 Geburtstag des Kindes Alimente bezahlt. Das Kind wollte mit 20 einen Vaterschaftstest, der negativ ausfiel. Nach dem Test wurde die Vaterschaft nicht aus den Buechern gestrichen oder Alimente zurueck gefordert. Hat das vermeintliche Kind jetzt einen Erbanspruch oder wird das Vermoegen unter der Ehefrau und den zwei anderen Kindern aufgeteilt?

Hallo

Das Kind wollte mit 20
einen Vaterschaftstest, der negativ ausfiel. Nach dem Test
wurde die Vaterschaft nicht aus den Buechern gestrichen oder
Alimente zurueck gefordert.

Bitte ein bischen genauer. War dieser Vaterschaftstest im Rahmen einer Vaterschaftsanfechtungsklage? Gibt es eine gerichtliche Entscheidung?

ml.

Das vermeintliche Kind hat einen Erbanspruch, da der Erblasser - wenn auch nicht biologischer Vater - gesetzlicher Vater gem. BGB § 1592 des Kindes war. Das Kind hat gemeinsam mit den beiden anderen Abkömmlingen einen gleichhohen Pflichtteilsanspruch, da kein Testament existiert gilt die gesetzliche Erbfolge.

Der vaterschaftstest war nur im Interesse des Kindes, das wissen wollte, ob der der zahlt auch der Vater ist. Gerichtlich wurde nie etwas beschlossen. Die Kosten fuer den Vaterschaftstest wurden auch vom vermeintlichen Vater gezahlt. Muss das vermeintliche Kimd auch die Schulden mittragen?

Kann der Erbanspruch angefochten werden, da bewiesen ist, dass der Vater nicht der leibliche Vater war und er nie mit der Mutter des Kindes laenger liiert war? Das heisst keine Verlobung oder Heirat. Es bestand auch kein Kontakt zum vermeintlichen Sohn. Oder koennen die Alimente resp. Die Kosten des Vaterschaftstest zurueckgefordert werden? Wahrscheinlich sind die Zahlungen verjaehrt.

Hi,

eine Vaterschaftsanerkennungsklage hätte der Vater selbst machen müssen:

http://www.vaterschaft-anfechten.de/vaterschaftsanfe…

Gruß
Tina

Hi,

eine Vaterschaftsanerkennungsanfechtungsklage hätte der Vater selbst
machen müssen:

Sorry

Hallo, vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Wird sicher alles gut laufen, die meisten Leute sind ja " normal".

Hallo, vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Wird sicher
alles gut laufen, die meisten Leute sind ja " normal".

Bitte?