Erbanspruch bei Verkauf zu Lebzeit

Hallo,

3 Brüder (es sind also 4 Geschwister) wollen vom Vater, der 3 Mietwohnungen besitzt (Eigentum), jeweils eine Mietwohnung abkaufen. Die Wohnungen haben jeweils einen Wert von 70/70/60 T€.
Die Eltern lassen sich zudem noch scheiden. Die Wohnungen sollen verkauft werden, so dass der Vater den Unterhalt an die Mutter auszahlen kann.
Nun stellt sich die Frage: Eigentlich waren diese Wohnungen als Erbe u.a. auch mal für alle 4 Geschwister gedacht. Jetzt wollen ja 3 davon je eine Wohnung abkaufen. Somit geht einer ja so zusagen „leer“ aus, da das Geld was der Vater bekommt zu 50% an die Mutter geht. Und die anderen 50% werden ja bis zum Tag X (der hoffentlich noch sehr weit weg ist), ausgegeben sein. Also wird da nie mehr was zu erben sein.

Gehe der eine nun leer aus, oder steht ihm irgendwas zu?

Nun stellt sich die Frage: Eigentlich waren diese Wohnungen
als Erbe u.a. auch mal für alle 4 Geschwister gedacht. Jetzt
wollen ja 3 davon je eine Wohnung abkaufen.

Abkaufen, ist das Schlüsselwort, dadurch entsteht doch kein Vermögensvorteil, die 3 haben dann zwar eine Wohnung aber auch entsprechende Schulden durch einen Kredit bzw weniger auf dem Sparbuch.

Somit geht einer
ja so zusagen „leer“ aus,

Nein, bis jetzt hat ja noch keiner etwas bekommen

da das Geld was der Vater bekommt zu
50% an die Mutter geht. Und die anderen 50% werden ja bis zum
Tag X (der hoffentlich noch sehr weit weg ist), ausgegeben
sein. Also wird da nie mehr was zu erben sein.

das kann natürlich sein, aber dann gehen alle leer aus.

Hallo!

Wieso stehen jetzt schon den Kindern irgendwelche Erbteile zu ?

Kann der Vater nicht mit dem Vermögen machen was er will ?
Kann er !

Und nun verkauft er es ja sogar um andere Forderungen abzugelten. Da kommt ja nicht einmal das mögliche Anrechnungsverfahren von Schenkungen zu Lebzeiten an einzelne gesetzliche Erben zum tragen.
Sollte er eines Tages sterben, dann wird das vererbt, was dann noch da ist, also hier eben nicht mehr die Wohnungen sondern sonstiges, Guthaben bei Banken ,Wertsachen, Hausrat, Versicherungen . Und das erben dann alle 4 Kinder zu gleichen Teilen, wenn nichts anderes im Testament stehen sollte.
Und die Mutter wird doch sicherlich nichts mehr erben nach Scheidung, oder ?

MfG
duck313

Hallo,

sein. Also wird da nie mehr was zu erben sein.

Es gibt nichts zu erben, weil die Eltern noch leben. Kinder haben keinen Anspruch auf das Vermögen ihrer Eltern.

Gehe der eine nun leer aus, oder steht ihm irgendwas zu?

Das wird sich zeigen, wenn die Eltern gestorben sind. Wie schon beschrieben, sind die drei Geschwister nicht bevorteilt, weil sie die Wohnungen bezahlen müssen. Außerdem beerben die Kinder auch ihre Mutter, die offensichtlich die Hälfte des Vermögens erhält.

Dass eine Scheidung Vermögen vernichtet ist unvermeidlich.

Nun stellt sich die Frage: Eigentlich waren diese Wohnungen
als Erbe u.a. auch mal für alle 4 Geschwister gedacht. Jetzt
wollen ja 3 davon je eine Wohnung abkaufen.

Abkaufen, ist das Schlüsselwort, dadurch entsteht doch kein
Vermögensvorteil, die 3 haben dann zwar eine Wohnung aber auch
entsprechende Schulden durch einen Kredit bzw weniger auf dem
Sparbuch.

das wäre nur dann der fall, wenn leistung und gegenleistung einander entsprechen. bei einer veräußerung unter familienangehörigen sollte man daher genau auf die höhe des äquivalents achten, ansonsten liegt eine gemischte schenkung vor und schon sind § 2325 bgb, ggf. § 2050 bgb anwendbar…

das wäre nur dann der fall, wenn leistung und gegenleistung
einander entsprechen.

Ja, davon bin ich jetzt mal ausgegangen.

Schließlich hat der UP weder geschrieben, dass die Wohnungen unter dem Marktwert verkauft werden sollen, noch hat er Schenkung/Teilschenkungen explizit erwähnt.

naja, bei veräußerungen im engsten familienkreis entspricht der kaufpreis in den seltensten fällen wirklich dem marktwert. daher wäre genau das gegenteil anzunehmen gewesen…

Und selbst wenn es so ist, kann schließlich jeder mit seinem Geld machen was er will. Wenn nach der Schenkung 10 Jahre vergangen sind, ist alles vorbei. Dies würde wiederum dem frommen Wunsch des Fragestellers entsprechen.

vnA

Aber die Mutter wird irgendwann mal sterben und dann erben die 4 Kinder möglicherweise auch noch was von der Seite.

vnA

also, erstmal danke für die Antworten.

nur um das nochmal in die richtige Richtung zu lenken: Ich habe die Frage gestellt, weil ich davon gehört habe, dass es auch schon zu Lebzeiten einen Anspruch geben kann. Mir ist schon bewusst, dass die anderen keinen „Vorteil“ haben, da sie ja die Wohnungen ja tatsächlich kaufen (und das zu dem üblichen, vlt leicht verminderten Marktpreis).
Und nur um es noch mal klar zu stellen: Ich wünsche niemandem etwas Böses, und wollte auch nicht der ganzen Situation einen Profit erhaschen. Ich wollte mich lediglich INFORMIEREN! Also danke an alle, die mir eine hilfreiche antwort gegeben haben :smile:

Berliner Testament. Anspruch der Erben an den Überlebenden. Aber auch hier ist schon mal irgendwer gestorben.
Sonst fällt mir nichts ein, was mit einem Anspruch eines gefühlt Erbberechtigten etwas zu tun haben sollte.

vnA