meine 3 Brüder (wir sind also 4 Geschwister) wollen meinem Vater, der 3 Mietwohnungen besitzt (Eigentum), jeweils eine Mietwohnung abkaufen. Die Wohnungen haben jeweils einen Wert von 70/70/60 T€.
Meine Eltern lassen sich zudem noch scheiden. Die Wohnungen sollen verkauft werden, so dass mein Vater den Unterhalt an meine Mutter auszahlen kann.
Nun stellt sich für mich die Frage: Eigentlich waren diese Wohnungen als Erbe u.a. auch mal für alle 4 Geschwister gedacht. Jetzt wollen ja 3 davon je eine Wohnung abkaufen. Somit gehe ich ja so zusagen „leer“ aus, da das Geld was mein Vater bekommt zu 50% an meine Mutter geht. Und die anderen 50% werden ja bis zum Tag X (der hoffentlich noch sehr weit weg ist), ausgegeben sein. Also wird da nie mehr was zu erben sein.
Gehe ich nun leer aus, oder steht mit irgendwas zu?
Ich verstehe nicht, wie Sie von „leer ausgehen“ sprechen können, wenn Ihre Geschwister die Wohnungen kaufen, die sie im Normal geerbt hätten. Ihre Geschwister erben die Wohnungen nun nicht, sondern müssen sie erwerben und dafür richtig viel Geld hinblättern. Im Übrigen ist es so, dass Ihre Eltern zu Lebzeiten mit ihrem Geld machen können, was sie wollen und nicht verpflichtet sind, den Kindern etwas zu hinterlassen. Ihre Brüder helfen Ihrem Vater offensichtlich in seiner misslichen Situation mit dem Kauf der Wohnungen. Finden Sie es richtig, dass Sie sich beschweren, dass Sie nichts bekommen, während Ihre Brüder - statt zu erben - sogar Geld bezahlen?
Nach dem Tod der Eltern werden Sie und Ihre Brüder vermutlich eine Erbengemeinschaft bilden müssen und zu gleichen Teilen erben, sofern Ihre Eltern nichts anderes verfügt haben. Ich könnte mir vorstellen, dass Ihr Vater Sie enterbt, da die Brüder ja das, was sie eigentlich erben sollten, vorher käuflich erworben haben, um ihm zu helfen. Das wäre für mein Rechtsempfinden fair und Sie bekämen dann als Pflichtteilsberechtigter die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches. Beispiel:
Ihr Vater hinterlässt 10.000 Euro und kein Testament. Er ist bei seinem Tod geschieden. Sie und die Brüder bekommen jeder 2500 €. Beispiel 2: Ihr Vater hinterlässt als geschiedener Single 10.000 Euro und macht ein Testament, in dem er Sie enterbt. Dann bekommen Sie 1250 €.
Ihre Mutter kann natürlich auch verfügen, was sie will und mit ihrem Geld tun, was sie will. Sie kann sogar alles dem Tierschutzverein vermachen und ihre Kinder enterben. Die Kinder bekommen aber auch in diesem Fall immer den Pflichtteil, also immer die Hälfte von dem, was sie als Erbe bekommen hätten. Ich könnte jetzt noch Pflichtteilsergänzungsansprüche erläutern, aber das würde zu weit führen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, gern.
zahlen Deine Brüder einen angemessenen Kaufpreis, kann keine Rede davon sein, dass Du „leer“ ausgehst, denn die bekommen ja nichts geschenkt. Und zu Lebzeiten darf Dein Vater mit seinem Vermögen machen, was er wikll, auch verjubeln.
Handelt es sich um eine verkappte (Teil-) Schenkung, hast Du ev. beim Tode des Vaters einen Pflichttel-Ergänzungsanspruch. Die Höhe hangt vom Zeitablauf ab, nach 10 Jahren gehst Du tatsächlich „leer“ aus.
Ingeborg
Hallo Mars,
dein Vater kann mit seinem Eigentum anmachen was er will.Er braucht ja das Geld um eure Mutter auszuzahlen.Er verkauft ja die Wohnungen zu einem realen Preis.Was davon überig bleibt erbt ihr ja zu gleichen teilen.Auch das Geld,das eure Mutter bekommt werdet ihr ja erben,vorausgesetzt es bleibt etwas übrig.aber eure Mutter sowie euer Vater können ihr Geld so verbrauchen wie es ihnen gefällt.
ja, ist richtig, aber die Eltern können mit Ihrem Vermögen machen, was Sie wollen.
Wenn nach dem Tag x noch was da sein sollten, dann tritt wenn kein Testament das gesetzliche Erbrecht ein.
hallo mars
ihnen steht der pflichtanteil zu, den sie im vorraus evtl bekommen könnten.
setzen sie sich mit ihren eltern zusammen und klären sie mit ihnen ab, ob die möglichkeit besteht, dass sie ihnen den pflichtanteil zu lebzeiten schon ausbezahlen können.
lg sicha
hallo mars, das alles, was vor dem tag x geschieht wirkt sich natürlich auch auf das tetament aus (rückwirkend bis zu 10 jahren), allerdings ist es so, wenn deine brüder die wohnungen abkaufen, damit dein vater den unterhalt für seine geschiedene frau zahlen kann, ist am tage x die sachlage eine andere, d.h. du wirst, zumindest in dieser angelegenheit, leer ausgehen.
gruß petit
Ob und wieviel dein Vater an deine Mutter ausbezahlen muss, hängt davon ab in welcher Form der ehelichen Gemeinschaft diese gelebt haben.
Haben die Eltern in gesetzlichen Güterstand der Zugemeinschaft gelebt und die Wohnungen wurden a l l e während der Ehe erschaffen, so hat die Mutter einen Anspruch von 50 %.
Zum Verkauf an die Kinder muss auch die Mutter einverstanden sein bei gesetzlichem Güterstand.
Über den Erlös können die eltern nach freiem Ermessen verfügen.
Wenn sie dir übrig lassen, so hast du Glück.
Hallo,
solange die Eltern leben, können sie mit ihrem Vermögen machen was sie wollen.
Ob die Kinder also etwas erben oder nicht, liegt ganz allein im Ermessen der Eltern. Da können Sie nichts machen.
mfg
PB
wäre es eine schenkung,so würde Ihnen bis zu 10 jahre nach dem verschenken noch ein pflichtteil zustehen.was der vater aber macht,was verkaufen angeht,fällt nicht in einen evtl.erbanspruch
Die 3 Geschwister kaufen je 1 Wohnung und müssen dafür bezahlen. Hier ist nicht von Schenkung die Rede!
Sie können sich doch auch eine Wohnung kaufen. Dann sind sie in der gleichen Situation.
Was mal beim Tode der Eltern übrig bleibt wird nach Testament oder nach Gesetz verteilt.
Wenn die Geschwister nicht kaufen, kauft es ein Fremder.
Solange die Eltern leben können sie mit ihrem Hab und Gut machen was sie wollen oder müssen. Es gibt kein Gesetz, dass man einen Anspruch gegen die Eltern auf Erbe hat. Erbe wird man erst mit dem Tode und bekommt was übrig ist, wenn denn dann noch was da ist.
nur um das nochmal richtig zu stellen: Ich wollte mich keineswegs „beschweren“. Ich wollte mich lediglich informieren, da ich gehört habe, dass bei Immobilenverkäufen auch zu Lebzeiten schon Ansprüche bestehen könnten. Wie gesagt, ich muss mich für nichts schämen, da ich mich nicht beschwere, sondern informiere. Und damit auch verhindern, dass meine Brüder und ich irgendwann in Streit geraten, falls wir aus Unwissenheit etwas nicht berücksichtigt haben.
Und nebenbei: Ich KANN nicht eine Wohnung kaufen, ich finde das gut, dass meine Geschwister das machen. Nur kauft man ja auch nicht alle Tage eine Immobilie oder muss sich mit Rechtsfragen rund ums Erbe beschäftigen.
Daher, danke für die Antwort und ich hoffe ich konnte das missverständnis aufklären
Hallo mars,
wenn die Wohnungen zum regulären Preis verkauft werden, hast Du keinen Anspruch, denn es könnten ja auch fremde Käufer sein. Nach dem Tod Deines Vaters hast Du einen 25%tigen Erbanspruch.
Lieben Gruss von Ninja