Durch Zufall habe ich erfahren, daß meine angeheiratete verwitwete Tante gestorben ist. Wenn ihre Schwestern nicht mehr leben, von denen ich nur gehört habe, ist meine Mutter als Schwägerin ihre nächste Verwandte, da es keine Kinder gibt.
Meine Tante war vermögend, ob es ein Testament gibt weiss ich nicht.
Hallo,
du kannst garnichts machen, wenn ihr nicht Blutsverwandt seit, denn dann hat du kein Erbrecht!
Wenn du Blutsverwandt bist, kannst du beim Nachlassgericht nachfragen, ob dort vielleicht ein Testament vorliegt!
verschwägerte Personen gehören nicht dazu, denn die sind nicht verwandt. Deine Mutter kann also nicht erben. War Dein Vater ein Bruder der Tante? Dann wärest Du möglicherweise ein Erbe. Oder wie ist die Verwägerung der Mutter entstanden?
Ingeborg
aloha…leider gibts da nicht viele möglichkeiten. Wenn es kein Testament gibt tritt automatisch die gesetzliche nachfolge in kraft. Ich würde mich beim zuständigen Nachlassgericht melden da die auch wissen ob es überhaupt ein testament gibt und wer genau erbt falls es dies nicht geben sollte
wenn die Tante nur angeheiratet war, dann können Sie tendenziell gar nichts unternehmen.
Wenn es kein Testament gibt, werden die nächsten Blutsverwandten Ihrer Tante gesetzliche Erben. Das sind entweder die Schwester oder deren Nachkommen. Sollte es bei den Schwestern auch keine Kinder geben und die Schwestern nicht mehr leben, treten an deren Stelle Cousins und Cousinen oder deren Abkömmlinge usw.
Sollte es ein Testament geben, wäre der Finder zunächst verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzuliefern. Das Nachlassgericht würde dann alle berechtigten informieren.
Was sie machen könnten, wäre sich anwaltlich beraten zu lassen, ob hier eine Nachlasspflegschaft oder Nachlassverwaltung beantragt werden sollte, um den Nachlass (und ein mögliches Testament) einstweilen zu sichern. Möglicherweise macht das das Nachlassgericht aber von Amts wegen, wenn damit zu rechnen ist, dass die Suche nach den Erben länger dauert.
Hallo,
Schwager oder Schwägerin können nie gesetzliche Erben werden, da kein richtiges Verwandtschaftsverhältnis besteht. Die Tante hatte keine Kinder oder Kindeskinder? Dann erben die Eltern bzw. deren Nachkommen. Gibt es da keine, kommen die Großeltern (immer beide Teile), deren Kinder und Kindeskinder als Erben in Betracht. Nur in dieser Richtung ist zu forschen.
MfG
PB
Hallo, laut Bürgerlichem Gesetzbuch erben nur Blutsverwandte, sofern kein Testament vorhanden ist. Es ist also wichtig, zu klären, ob die Geschwister auch keine Kinder hinterlassen haben, da diese in 1. Linie gesetzl. Erben wären. Du kannst mit einer Sterbeurkunde beim zuständigen Amtsgericht - Nachlaßabteilung- mit Deiner Mutter anfragen, ob ein Testament hinterlassen wurde und vielleicht Deine Mutter Erbin ist. Sollte dies nicht der Fall sein, lasst Euch vom Nachlaßgericht oder der Rechtsberatungsstelle erklären, ob Deine Mutter als Schwägerin tatsächlich erbberechtigt ist und was Ihr tun könnt. MfG Löwenkind
Eine Schwägerin zählt nicht zu den gesetzlichen Erben. Ob ein Testament vorliegt, erfährt man als gesetzlicher Erbe beim Amtsgericht (des letzten Wohnortes) unter Sterbeurkunden- und der anderen Abstammungsurkunden-Vorlage (Standesamt).
MfG aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Hallo JeanZ,
Deine Mutter kann nur erben, wenn sie in einem Testament bedacht wurde.
Ansonsten erbt die Verwandtschaft der Tante. Dies können z.B. die Nachkommen ihrer Geschwister sein.
Sollte Deine Mutter Erbin sein, würde sich das zuständige Nachlassgericht bei ihr melden.
mfg
Lara50
irgendwie erschließt sich mir der Sachverhalt nicht ganz… Die Tante ist angeheiratet, d.h. es liegt nur Schwägerschaft vor? Dann ist man nicht verwandt und kann auch nicht erben. Erbrecht kann man aus gesetzlicher Erbfolge nur aufgrund Blutsverwandschaft geltend machen, ggf. aus Adoption.
hallo jeanz
erst mal nachhaken, ob ein testament vorhanden ist.
wenn ausser ihnen und ihrer mutter niemand mehr lebt, werden sie als verwandte sowiso angeschrieben, also erst mal abwarten oder einen testamentsvollstrecker aufsuchen.
lg sicha