Der Sohn aus 1.Ehe stellt nach Tod des Vaters an die
über 80jährige Witwe (2. Ehe) den Pflichtteilsanspruch
für das vererbte Eigenheim. Geld zur Auszahlung ist
nicht vorhanden. Die Witwe will auch bis zur ihrem
Ableben im Haus wohnen bleiben. Muß der Sohn aus 1.Ehe
Rücksicht auf das hohe Alter der Stiefmutter nehmen
und bis zu ihrem Tod warten ?
Der Sohn aus 1.Ehe stellt nach Tod des Vaters an die über 80jährige Witwe (2. Ehe) den Pflichtteilsanspruch für das vererbte Eigenheim. Geld zur Auszahlung ist nicht vorhanden. Die Witwe will auch bis zur ihrem Ableben im Haus wohnen bleiben. Muß der Sohn aus 1.Ehe Rücksicht auf das hohe Alter der Stiefmutter nehmen und bis zu ihrem Tod warten ?
Hilft das vielleicht?
http://dejure.org/gesetze/BGB/2331a.html
Die Witwe hat als Pflichtteil wohl auch einen Teil des Hauses geerbt, in dem sie jetzt lebt?
Und ein Testament ist nicht vorhanden?
Falls hier eher der Standpunkt des Sohnes vertreten werden soll:
Er sollte bis zu ihrem Tod warten. Schließlich werden Grundstücke normalerweise immer teurer, so hätte er vielleicht sogar etwas davon.
nein, wieso auch (wurde keine pflichtteilsstrafklausel vereinbart ?)…
der pflichtteilsanspruch ist ein anspruch in geld. die ehefrau (alleinerbin ? stand die immobilie im alleineigentum des erblassers ?) kann selbst bestimmen, wie sie das geld auftreiben will.
sie kann beispielsweise ein darlehen in höhe des pflichtteilsanspruchs aufnehmen (und die immobilie als sicherheit anbieten, z.b. hypothek mit vorrangigem wohnrecht).
Ableben im Haus wohnen bleiben. Muß der Sohn aus 1.Ehe
Rücksicht auf das hohe Alter der Stiefmutter nehmen
und bis zu ihrem Tod warten ?
Wieso sollte er ?
Hallo,
Und ein Testament ist nicht vorhanden?
Testament muss hier vorhanden sein, weil es sonst kein Pflichtteil gäbe. Pflichtteil (= die Hälfte des eigentlichen Erbteiles) gibt es nur, wenn ein Erbe enterbt oder im Testament nicht bedacht wurde.
Falls hier eher der Standpunkt des Sohnes vertreten werden
soll:
Er sollte bis zu ihrem Tod warten. Schließlich werden
Grundstücke normalerweise immer teurer, so hätte er vielleicht
sogar etwas davon.
Und wenn die Witwe länger als drei Jahre (nach Kenntnis vom Tod des Erblassers) lebt, ist der Pflichtteilsanspruch verjährt. Der Pflichtteilsberechtigte bekommt dann nichts mehr, da die Verwanden der Stiefmutter dann erben (wenn sie später stirbt).
Wenn der Sohn sich nicht herzlos zeigen will, kann er notariell mit der Stiefmutter etwas vereinbaren. Ungefähr in der Richtung, dass nach dem Tod der STiefmutter entweder er die Immobilie erbt oder die Immobilie verkauft wird und er dann vorrangig seinen Pflichtteil ausbezahlt bekommt.
Ein Notar kann ihn da sicher besser beraten.
Gruß