Erbanspruch verlängern

Hallo,

in der Familie gibt es folgendes Problem:
Der Vater ist verstorben und wie das wohl in vielen Familien ist, will ein Bruder sein Erbe ausgezahlt bekommen.
Die anderen beiden Geschwister finden das nicht in Ordnung, da die Mutter kein Bargeld hat, aber ein Haus. Rechtlich hat er wohl einen Anspruch darauf und hat schon einen Anwalt beauftragt.

Nun möchten wir wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, unseren Erbanspruch auch über die 3Jahresfrist hinaus zu behalten, ihn aber erst ausgezahlt bzw. angerechnet zu bekommen, wenn die Mutter verstirbt.
Sie soll so nicht gezwungen sein, das Haus zu verkaufen und auch möchte man keine Einträge im Grundbuch.

Das Testament, das die Eltern geschrieben hatten, lief auf den Längstlebenden. Sollte eines der Kinder sein Erbe verlangen, reduziert es sich auf den Pflichtteil. Weiterhin hat die Mutter jetzt natürlich den Sohn enterbt, d.h., im Falle ihres Todes gibt es für ihn auch nur den Pflichtteil.

Vielen Dank und viele Grüße

Hi, mit der Mutter einen notariellen Erbvertrag abschliessen, in dem zumindest der derzeitige Pflichtteil der beiden Geschwister abgesichert ist.
MfG ramses90