Erbanspruch - was ist mit Hypothek

Angenommen man würde allen Kindern zu gleichen Anteilen ein Hausgrundstück als Erbsache hinterlassen, auf welchem noch eine Hypothek lastet.
Nur einem Kind würde jedoch das gesamte Geldvermögen (Girokonto, Sparbuch, Barschaft, Wertpapiere etc.) übertragen.
Wäre aus diesem Geldvermögen nach dem Tode des Erblassers zunächst die Hypothek zu bedienen (und das Geldvermögen somit um den Betrag der Hypothekentilgung zu mindern) oder hätte die Hypothek letztlich zur Folge, dass das Erbe aller Kinder praktisch um den Betrag der noch offenen Kreditsumme geschmälert würde?

Hallo !

Nein,es sei denn,man verfügt das so im Testament.
Da wird nichts abgelöst,jedenfalls nicht vom Erbteil des einen,der mit Bargeld und Konten testamentarisch bedacht wurde.

Die nicht mit Barvermögen bedachten Kinder haben aber ggf. einen Anspruch auf ein Restpflichtteil( BGB § 2305) aus der Erbsumme,das ihr Erbe mind. auf die Höhe des Pflichtteils aufstockt.

Es muss nicht gleichmässig und gerecht verteilt werden,wenn das im Testament so bestimmt wurde,gilt das erst einmal.

MfG
duck313