Erbansprüche bei Wiederheirat nicht an neuen Ehep

Im Folgenden handelt es sich um ein Berliner Testament mit einer Vor- und Nacherbenlösung.

Der Wille ist der folgende: Kommt es zu einer Wiederverheiratung, soll das Erbe in keinster Weise an den neuen Ehepartner gehen sondern vollständig an die gemeinsamen Kinder der Testamentverfasser.

Reichen dazu folgende Klauseln aus?

  • Wir bestimmen uns gegenseitig zu befreiten Vorerben, Nacherben des zuletzt verstorbenen werden die gemeinsamen Kinder.
  • Sollte es zur Wiederverheiratung kommen, so wird bestimmt, dass die gemeinsamen Kinder mit dem Tag der Eheschließung ihren vollen Erbteil erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
RobinJoachim

Der Wille ist der folgende: Kommt es zu einer
Wiederverheiratung, soll das Erbe in keinster Weise an den
neuen Ehepartner gehen sondern vollständig an die gemeinsamen
Kinder der Testamentverfasser.

Wenn die Vorerbin befreit ist, geht das was am Tage der eheschließung übrig ist an die Tochter. Das kann viel, wenig oder auch gar nichts sein.

Wie wärs mit einer nicht befreiten Vor-/Nacherbschaft oder einer Quotenlösung?

Erbe ist meine Ehefrau xy. Nacherbfolge ist angeordnet. Die Vorerbin ist nicht befreit (Die Vorerbin ist hinsichtlich einer Quote von 1/3 befreit, hinsichtlich einer Quote von 2/3 nicht befreit). Nacherbin ist meine/unsere Tochter yx. Der Nacherbfall tritt ein mit Wiederheirat.

ml.

ml.

Das mit der Quote habe ich verstanden und ich finde es ist eine interessante Lösung.

Aber was ist denn nun mit dem neuen Ehepartner. Hat dieser Ehepartner bei Vorliegen eines solchen Testaments Anspruch auf einen Erbteil obwohl gesagt wurde, dass die Nacherben nur die Kinder sein sollen?

Hallo,

der neue Ehegatte hat keinerlei direkte Ansprüche. Indirekt könnte er partiziperen an dem was die Ehefrau als befreite Vorerbin erhält.

ml.