wenn ich 1947 unehelich geboren wurde, hätte ich dann heute einen Anspruch auf ein Erbe meines Erzeugers?
wenn ich 1947 unehelich geboren wurde, hätte ich dann heute
einen Anspruch auf ein Erbe meines Erzeugers?
Hallo chairon,
so gerne ich helfen würde, bin ich damit überfragt.
Leider kann ich nicht sagen,
seit welchem Zeitpunkt
nichteheliche Kinder erberechtigt oder
ehelichen Kindern erbrechtlich gleichgestellt sind.
Das Landratsamt- Jugendamt kann diese erbrechtliche Frage beantworten.
Am Gericht- Landgericht- Amtsgericht besteht eine
kostenlose, kompetente Rechtsauskunft,
häufig von pensionierten Rechtsanwälten oder Verfahrenspflegern.
Du kannst Dir telefonisch einen Termin geben lassen und
wenn Du möchtest, Dich telefonisch beraten lassen oder
Du kannst zum persönlichen Gespräch dort vor Ort mit den zuständigen Personen reden.
Viel Glück und Erfolg
alles Liebe- alles Gute
Brigitte
Darauf kannich dir leider nicht antworten.
wenn ich 1947 unehelich geboren wurde, hätte ich dann heute
einen Anspruch auf ein Erbe meines Erzeugers?
wenn ich 1947 unehelich geboren wurde, hätte ich dann heute
einen Anspruch auf ein Erbe meines Erzeugers?
Keine Ahnung,damit kenne ich mich nicht aus.