erbansprüche für uneheliche kinder die 1947

Wenn ich 1947 unehelich geboren wäre, hätte ich heute einen gestzlichen Anspruch auf das Erbe meines Erzeugers?

Wenn ich 1947 unehelich geboren wäre, hätte ich heute einen
gestzlichen Anspruch auf das Erbe meines Erzeugers?

weiß nicht, ob das nicht wegen FAQ:1129 eh gelöscht wird, so ganz kann ich nicht eine direkte Rechtsberatung sehen, aber:

Meines Wissens ist die Erbberechtigung für nichteheliche Kinder (damals wurde auch dieser Begriff eingeführt) bei der Familienrechtsreform in den 1970-ern eingeführt.

Ob das dann für Kinder galt, die ab diesem Stichtag geboren wurden, oder auch noch rückwirkend, ist mir leider nicht bekannt.

Gruß, Karin

Wenn ich 1947 unehelich geboren wäre, hätte ich heute einen
gestzlichen Anspruch auf das Erbe meines Erzeugers?

Das NehelG von 1970 gilt nur für Kinder die nach dem 01.07.1949 geboren wurden. Alle Kinder welche vor diesem Datum geboren wurden gelten weiterhin als nicht mit dem Vater verwandt.

Ich könnte mich irren, aber ich glaube es ist dahingehend eine Gesetzesänderung geplant… wenn nicht weiterhilft: http://www.google.de/ :wink:

ml.