Erbansprüche futsch?

Moin!
Angenommen, bei einem Ehepaar verstirbt die Frau. Sie hat ihren Mann als Alleinerben für das gemeinsame Vermögen (Haus, Ferienhaus, Aktien, Konten, Bargeld) eingesetzt.
Nach 1½ Jahren heiratet der Mann plötzlich wieder und setzt seinerseits die neue Frau als Alleinerbin ein.
Was geschiet, wenn der Mann verstirbt? Müssen die Kinder die Bestattungskosten (mit) tragen oder können sie darauf drängen, dass sie aus dem Erbe beglichen werden?
Stirbt die neue Frau, wer ist dann alles erbberechtigt? Dürfen sich die leiblichen Kinder der Frau freuen, während möglicherweise die des Mannes leer ausgehen?
Fragen über Fragen! Allen, die hier versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen schon mal vorab herzlichen Dank!
Gruß Walter

Hallo!

Schon im ersten Erbfall hätten doch die leiblichen Kinder des Ehepaars mind. die Pflichtteilsansprüche gehabt, wenn sie schon nicht im Testament bedacht waren.

Und die Frau konnte nicht das Gesamtvermögen ihrem Mann vermachen. Ihm gehörte sicherlich bereits die Hälfte. Und in den Erbfall Frau fiel deshalb auch „nur“ die Hälfte.

Davon hätte das Pflichtteil des/der Kinder berechnet werden müssen.
Darum müssen sich die Pflichteilsberechtigten selbst kümmern. Verjährung grundsätzlich 3 Jahre seit Kenntnis vom Erbfall.

Natürlich darf der Witwer neu heiraten und im Testament die neue Frau als Alleinerbin bedenken.
Stirbt der Ehemann, dann haben wieder die leiblichen Kinder das Pflichtteil.

Sie erbten also zweimal, einmal Pflichtteil von der Mutter, jetzt Pflichteil vom Vater.

Stirbt die 2. Ehefrau, dann erben nur die Kinder der Frau. Sie sind doch die einzigen gesetzlichen Erben.

Bestattungskosten gehören zu den Erbschulden und werden aus der Erbsumme beglichen.

MfG
duck313

Hi,

Schon im ersten Erbfall hätten doch die leiblichen Kinder des
Ehepaars mind. die Pflichtteilsansprüche gehabt, wenn sie
schon nicht im Testament bedacht waren.

Und die Frau konnte nicht das Gesamtvermögen ihrem Mann
vermachen. Ihm gehörte sicherlich bereits die Hälfte. Und in
den Erbfall Frau fiel deshalb auch „nur“ die Hälfte.

Davon hätte das Pflichtteil des/der Kinder berechnet werden
müssen.

Noch nie was von einem Berliner Testament gehört, bei dem sich die Eheleute gegenseitig zu (Vor)Erben einsetzen?

Gruß
AdC

Hallo!

Doch, aber
a) hat er das nicht gesagt und
b) ändert es ja nichts grundsätzliches am Pflichtteil

MfG
duck313

Angenommen, bei einem Ehepaar verstirbt die Frau. Sie hat
ihren Mann als Alleinerben für das gemeinsame Vermögen (Haus,
Ferienhaus, Aktien, Konten, Bargeld) eingesetzt.

Dann kann jedes der Kinder der Erblasserin als gesetzl. Erbe noch innerhalb von 3 Jahren eine bilanziertes Nachlassverzeichnis über den Nachlass der Mutter fordern und von dem _Rein_nachlass, also Vermögen am Sterbetag abzgl. der (auch mit dem Ehemann hälftigen) Verbindlichkeiten und Bestattungskosten den zu seiner Erbquote hälftigen Pflichtteil in Geld beanspruchen.

Nach 1½ Jahren heiratet der Mann plötzlich wieder und setzt
seinerseits die neue Frau als Alleinerbin ein.
Was geschiet, wenn der Mann verstirbt?

Können sie ebengeleich ihren Pflichtteil am Nachlass ihres Vaters gegen die Witwe beanspruchen.

Müssen die Kinder die
Bestattungskosten (mit) tragen oder können sie darauf drängen,
dass sie aus dem Erbe beglichen werden?

Die Bestattungskosten fallen zunächst dem Erblasser, dann der Erbin und erst dann, wenn hier nichts zu holen wäre, auch den nächsten Angehörigen zu.

Stirbt die neue Frau, wer ist dann alles erbberechtigt?

Ihre Ehemann und ihre Kinder.

Dürfen
sich die leiblichen Kinder der Frau freuen, während
möglicherweise die des Mannes leer ausgehen?

So ist es: Schwiegerkinder sind von ihrer Erbfolge ausgeschlossen.

Fragen über Fragen!

Ich hoffe, meine Antworten haben sie geklärt :smile:

G imager761

Hallo,

Können sie ebengeleich ihren Pflichtteil am Nachlass ihres Vaters gegen die Witwe beanspruchen.

War zwar hier noch nicht angesprochen, aber vielleicht sollte man sich zunächst das erste Testament ansehen, was da genau geregelt worden war. Falls es es das hier auch schon angesprochene Berliner Testament war, könnte geprüft werden, ob es dann vom überlebenden Ehegatten überhaupt noch geändert werden konnte.

Stirbt die neue Frau, wer ist dann alles erbberechtigt?

Ihre Ehemann und ihre Kinder.

Dürfen sich die leiblichen Kinder der Frau freuen, während möglicherweise die des Mannes leer ausgehen?

Wenn das testamentarisch so geregelt ist, ist das bis auf zweimal den Pflichtteil möglich. Auf jeden Fall empfiehlt es sich erstmal das erste Testament anzusehen. Noch vielmehr empfiehlt es sich aber das Thema mal zu Lebzeiten anzusprechen. Machmal sind auch einfach den Ehepartnern die Rechtslage bzw. die rechtlichen Folgen ihrer Vorstellungen nicht ganz klar. Hier mal ein Beispiel: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/s…

So ist es: Schwiegerkinder sind von ihrer Erbfolge ausgeschlossen.

Hier geht es aber nicht um das Erbrecht der Ehepartner der Kinder, sondern jeweils um das der leiblichen Kinder des jeweiligen Ehegatten?

Grüße