Erbansprüche

Hallo an die Experten,

könntet Ihr bitte zu folgender Konstruktion sachdienliche Aussagen treffen?

Ein uneheliches Kind, heute ca. 40 Jahre alt, überlegt, ob es (noch) ein Anrecht auf ein Erbe (Pflichtanteil?) haben könnte…

Die Person (G.) kennt den Namen des Vaters und einige Details:
Der Vater war bereits verheiratet und hatte schon zwei Kinder mit seiner Ehefrau, als er die Affäre einging, aus der G. hervorging.
Wenig später verstarb er plötzlich… er war ein erfolgreicher, wohlhabender Geschäftsmann, nicht älter als Ende 20.
Die beiden Kinder (Geschwister) und auch die Ehefrau des Vaters leben noch.

Vielen Dank für Antworten!

Gruß, iceage

Hi uneheliche Kinder sind im gleichen Maße erbberechtigt wie eheliche.
Die Verjährungsfristen, ein Erbe geltend zu machen betragen bei Kentnis über d. Todesfall d. Erblassers 3 Jahre, bei Unkenntnis über den Todesfall 30 Jahre.
MfG ramses90