Erbanteil an Elternteil schenken

Was soll den wo festgelegt worden sein?
Es ist doch kein Testament oder ähnliches vorhanden ist mir zumindest nicht bekannt. Danke trotzdem

Im BGB §§ 1922–2385 BGB.

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In der Regel gäbe es da irgendjemandem, zu dessen Nachteil eine Änderung wäre und der dagegen vorginge.
Hier hätte niemand einen Nachteil solange sich alle einig sind.
Ich tue mich schwer damit, das moralisch verwerflich zu finden.

Zum Beispiel die Allgemeinheit, da durch diese Konstruktion Steuern hinterzogen werden sollen. Lauter tolle Sachen brauchen Steuergelder, z.B. die Klimawende, der kostenfreie Kindergarten, die Sanierung von Schulen, Sozialhilfe, Mütterrente, Elterngeld…

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Die Immobilie bzw. das Vermögen ist niemals soviel wert, dass wir da Steuern für zahlen müssten. Es würde sich höchstens der Notar freuen.

60.000 € hast du vorhin genannt. Da fälllt bei einer Schenkung von Sohn an Vater schon Schenkungssteuer an.

Wenn man sich auszahlen lässt ja nicht, oder? Wie gesagt ich suche nach einer möglichst kostengünstigen Lösung. Steuern zahlen wir alle genug, denke ich.

Bei einem innerfamiliären Verkauf kommst du ohne Steuern davon, richtig. Den Notar brauchst du aber immer, wenn du ein Grundstück übertragen willst.

Steuern hin oder her: Es soll doch Baukindergeld bezogen werden, das einem nach Gesetzeslage nicht zustünde.

Ich muss allerdings zugeben, dass ich die Gesetzeslage ein bisschen seltsam finde.

Warum jetzt genau? Es sollen junge Familien mit Kindern beim Erwerb einer Immobilie unterstützt werden, damit sie keine Miete mehr zahlen müssen. Wer schon eine Immobilie besitzt, braucht keine zweite, um unter die Miethaie zu gehen. Also brauchen vielleicht schon, aber dann ohne staatliche Unterstützung.

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Das gilt aber doch auch für jemanden, der nur 5 qm Grund besitzt, auf dem sich ein Klohäuschen befindet.

Man wusste wohl halt nicht, wo oder wie genau man die Grenze ziehen will, das verstehe ich schon.

Eben, das ist der Punkt. Das Klohäuschen könnte man zur Not verkaufen.

Aha.
Ich finde das in diesem Fall übertrieben.

Ich finde deinen Vorschlag, ein Testament zu fälschen, um ein paar Euro Steuern und etwas Notargebühren zu sparen, reichlich übertrieben. Das ist übrigens strafbar, § 267 StGB und § 370 AO.

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Klingt hart aber steuersparend: Die Kinder sollen das Erbe ausschlagen, wenn es hauptsächlich aus dem Haus (-anteil) besteht. Da müßte nichts zurück bzw. an den Vater geschenkt werden. Einfach innerhalb der Frist nach Kenntnis des Erbfalles zum Notar gehen und die Erbausschlagung kundtun.

Sollte neben den Hausanteilen aber noch weiteres geerbt worden sein, ist es sinnvoller, im Rahmen der Erbauseinandersetzung festzulegen, wer was bekommt. Also zum Beispiel der Vater die Hausanteile der Kinder und die Kinder das restliche Vermögen. Klar - je nachdem, wie die Wertverhältnisse so sind. Also ggf. mit Wertausgleich.

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