Erbanteil an Elternteil schenken

Hallo, folgende Situation.
Meine Mutter ist Anfang des Jahres verstorben. Nach deutschem Recht erben meine Schwester und ich (Sohn) die 50% der Immobilie, die meine Eltern besitzen, zu je 25%. Wäre es möglich meinen Anteil die 25% meines Erbes an meinen Vater zurück zu schenken, so dass meinem Vater 75% gehören? Und welche Gebühren bzw. Steuern würden anfallen? Die Lösung sollte für uns so kostengünstig ausfallen wie möglich , da wir uns (Vater Schwester und ich) einig sind.
Wäre für jede Hilfestellung dankbar.
Danke

Hallo,

da es sich um eine Immobilie handelt, wird am Notar (und dessen Gebühren) kein Weg vorbeiführen.

Bei der Schenkungssteuer eines Kindes an einen Elternteil gilt ein Freibetrag von 20.000€.

Wenn ihr Euch einig seid verstehe ich allerdings nicht, wozu ihr den Aufwand treiben wollt.
Ob deinem Vater nun 50% oder 75% gehören ist doch relativ Wumpe, solange klar ist, wer die Unterhaltskosten trägt.

Gruß,
Steve

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Freibetrag für Schenkung Kind an Elternteil = nur 20.000 € und Steuerklasse II (startet bei 15 % ( bis 75.000 €)

Beispiel . dein 25 % Anteil wäre 60.000 € wert. Dann muss Vater dafür 6.000 € Steuer bezahlen. Bei 100.000 € schon 9.000 €.
Hinzu kommen die Notarkosten und die Umschreibung im Grundbuch.

Du selbst wirst wohl keine Erbschaftssteuer zahlen müssen ( da 400.000 € Freibetrag.

Aber warum nur die Kinder erben sollen kann ich nicht erkennen. Nach Testament wäre das möglich, aber nicht nach „deutschem Recht“, wenn damit gesetzliche Erbfolge gemeint sein sollte.
Danach müsste ja der Vater auch von seiner Frau erben.
Außer der mutter gehörte das haus zu 100 % schon !

MfG
duck313

Dann erbt der Ehemann (Vater) ja trotzdem 1/4 + 1/4 = 1/2 von der Ehefrau (Mutter).
Was wäre wenn der Vater nach der Überschreibung des Hauses wieder heiratet? Dann haben die Kinder nach seinem Tode nach der gesetzl.Erbfolge nur noch 1/2 des Hauses als Erbe und wenn er sie enterbt nur noch 1/4. ramses90

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Hintergrund ist der dass ich selbst bauen möchte und das Baukindergeld in Anspruch nehmen wollte, dies funktioniert aber nicht wenn ich eine Immobilie besitze.

Was wäre wenn ich meinen Anteil an meinen Vater verkaufe? Kommen da nur Grunderwerbsteuer und Notarkosten auf uns zu. Wäre in unserem Fall ja etwas günstiger, da Grunderwerbsteuer „nur“ 6% sind. Wenn wir 60000€ annehmen sind es 3600€ Grunderwerbsteuer+ Notarkosten X. Ist dies möglich?

Auch nicht, wenn du nur eine Teil-Immobilie besitzt, in der die ganze Familie nicht wohnen könnte? - Na ja, du wirst dich ja schon erkundigt haben.
Wenn jemand jedoch eine Immobilie besitzt und sie so schnell wie möglich veräußert, um Baukindergeld zu kriegen, könnte das nicht ggf. als Betrug angesehen werden? Oder könnte das dann mit dem Baukindergeld evtl. einfach so nicht klappen?

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Das Berliner Testament muss nicht notariell beglaubigt werden. Aber es setzt zwei lebende Personen voraus, die es unterzeichnen. Einseitig kann das Testament nicht geändert werden. Es wäre Betrug der übelsten Art.

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Das stimmt es kann aber in einem Berliner Testament auch schriftlich niedergelegt werden, dass der Überlebende Änderungen vornehmen darf und dies u.U. auch warum und in welchem Umfang. ramses90

Doch doch. Es ist ja so, dass hier alle Beteiligten einverstanden wären und die ganze Familie an einem Strang zieht.Warum nicht?
Sowas geht immer und wird auch gemacht , hier würde es niemandem schaden.
Wer würde auf „übelste Art“ betrogen???

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Aber gegenüber dem Grundbuchamt muss man doch seine Anteile am Haus/Grund belegen. Und das wäre das Testament und/oder die amtliche Eröffnung am Nachlassgericht die die Anteile am Erbe festschreibt.
Woher bekommt Vater denn den Nachweis, dass er 75 % Anteil hält wenn in den amtlichen Unterlagen nur 50 % steht ?
Eben.

Wenn es vor dem Tod des ersten Ehepartners existiert hat, was momentan so nicht ersichtlich ist.

Selbst wenn es so wäre: deswegen kannst DU ja trotzdem das Baukindergeld in Anspruch nehmen, oder nicht?

Du hast aber leider auch die Frage nicht beanwortet, nach welchem deutschen Recht ihr 50/25/25 % geerbt habt …

Na ja, dass das nicht nach dem Tod des ersten Ehepartners möglich ist, lte ja wohl selbstverständlich sein und ergibt sich schon daraus:

ramses90

Was heißt alle Beteiligten? Deine Mutter ist bereits verstorben und kann rückwirkend kein Testament mehr machen.

Wenn es ok wäre Testamente so mir nichts dir nichts zu ändern, brauchte man keine.

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Ist es denn festgelegt worden? Ich nehme an, nein.

Ist es nicht so wenn ein Elternteil verstirbt sein Erbe in dem Fall 50% des Vermögens auf seine Kinder übergehen. Voraussetzung ist dass kein Testament existiert.
Wenn es nicht so ist klärt mich bitte diesbezüglich auf. Wie läuft es jetzt ab?

Ja, und deshalb schrieb @duck313 auch:

Wenn das Haus jeweils zur Hälfte deinen Eltern gehörte, dann erben von den 50 % deiner Mutter dein Vater die Hälfte, also würden ihm jetzt 75 % gehören, und du und deine Schwester die restlichen 25 % jeweils zur Hälfte, also je 12,5 %.

Deswegen wäre bezüglich des Baukindergeldes auch zu klären:

Oder hast du dich schon erkundigt?

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Egal welchen Anteil man an der Immobilien besitzt dann ist man einfach raus. (Baukindergeld)
Das mit den Anteilen hatte ich anders um Kopf. Macht aber Sinn wie du es geschrieben hast, dass der Erbe meinen Mutter an alle 3 Hinterbliebenen geht. Also nicht 25% sondern nur 12,5% an meinem Problem ändert dies trotzdem nichts.

Nehme ich auch an aber ich damit bin ich jetrzt raus weil man ihm die Infos wie würmer aus der Nase ziehen muss. ramses90

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