Wie bewerten Experten folgendes Szenario:
großeltern haben ein Haus in X.
Einziger Sohn ist verstorben, Sohn hat 2 Töchter.
Testament sagt dass Sohn alles erbt, Testament wurde nach Tod des Sohnes nicht geändert, da Gedanke dass Enkel jeweils zur Hälfte erben.
Jetzt haben Großeltern mit einer Enkelin keinen Kontakt mehr, dafür mit anderer Enkeltochter und ihrem Mann umso mehr.
Ist es möglich dass Testament so umgeschrieben wird, dass nur die eine Enkeltochter erbt, und die andere völlig leer ausgeht?
Testament ändern
Ich kann doch täglich ein anderes Testament schreiben, gültig ist stets das neueste.
Gruß
Marzeppa
Ist es möglich dass Testament so umgeschrieben wird, dass nur
die eine Enkeltochter erbt, und die andere völlig leer
ausgeht?
Nein. Die gesetzliche Erfolge kann man nicht umgehen, nur durch Testament ändern. Wird einer der beiden Enkel durch ein gültiges Testament zum Alleinerben ernannt, hat der andere immer noch Anspruch auf den Pflichtteil.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzliche_Erbfolge
Enterbung oder „Übergehen“ (Nacherbe) geht nur dann, wenn der gesetzliche Erbe sich so richtig danebenbenommen hat:
http://dejure.org/gesetze/BGB/2333.html
http://dejure.org/gesetze/BGB/2338.html
z.B. auch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Testament-f%C3%BCr-A…
z.B. auch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Testament-f%C3%BCr-A…
der anwalt schreibt:
- wenn der Abkömmling einen ehrlosen oder unsittlichen Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt.
könnte darunter fallen, wenn die enkeltochter lesbisch ist, mit ihrer freundin zusammenwohnt… ?
oder was wäre ein beispiel dafür?
z.B. auch:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Testament-f%C3%BCr-A…
der anwalt schreibt:
- wenn der Abkömmling einen ehrlosen oder unsittlichen
Lebenswandel wider den Willen des Erblassers führt.
könnte darunter fallen, wenn die enkeltochter lesbisch ist,
mit ihrer freundin zusammenwohnt… ?
Nein, denn solcherart Lebensgemeinschaften sind heute höchstrichterlich akzeptiert, daran ist nichts unsittliches oder ehrloses.
oder was wäre ein beispiel dafür?
Naja, dieser Passus dürfte in unserer heutigen recht freien Gesellschaft oft mit Erfolg anfechtbar sein. An extremeren Umständen würde ich Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nennen, oder Rauschgift- und Alkoholsucht mit negativer Prognose bzgl. Therapie und ähnlich völlig gescheiterte Existenzen. Und selbst da wäre eine Klage immer einen Versuch wert.