Hallo zusammen!
Angenommen, ein Ehepaar trennt sich, lässt sich jedoch nicht scheiden. Ein Ehevertrag wurde nicht geschlossen. Es gibt zwei minderjährige Kinder aus dieser Ehe.
Nach der (räumlichen) Trennung lebt eines der Kinder zunächst bei der Mutter und das andere beim Vater. Das Kind bei der Mutter wechselt jedoch auf eigenen Willen später mehrfach den Aufenthalt. Die Mutter hat einen neue Beziehung, Vater bleibt allein erziehend.
Nach ca. 10 Trennung (Scheidung oder ein Antrag auf Scheidung ist nie erfolgt) erbt die Frau von ihrer verstorbenen Mutter einen größeren Geldbetrag. Daraufhin beendet die Frau die bis dahin bestehende Lebensgemeinschaft mit ihrem neuen Partner und bezieht eine eigene Wohnung.
Zu diesem Zeitpunkt lebt ein Kind bei ihm, das andere - unter Aufsicht des Jugendamtes - wieder bei ihr.
Beide Elternteile erhalten zu diesem Zeitpunkt Leistungen nach SGB II.
Hätte in diesem Fall der Mann gegenüber der Frau Anspruch auf Auszahlung eines Anteils des Erbes?
Vielen Dank für Eure Antworten!
LG, sorgloseSusi