Hallo,
Durch den kürzlichen Tod meiner Frau haben meine 3 minderjährigen Kinder (3,7,10 Jahre) jeweils 1/12 unseres Hauses geerbt. Soweit kein Problem. Ich möchte jedoch eine Erklärung „hinterlegen“, daß meine Zins-und Tilgungsleistungen nicht als Schenkung anzusehen sind, sondern sich ggf. mindernd auf das Erbe auswirken. Was ja nichts weiter bedeutet alsdaß der Hauswert abzüglich der gegenwärtigen Hypotheken als Erbe anzusehen ist und nicht der Hauswert nach späterer kompletter Tilgung.
Wo kann ich sowas wie „erklären“?
Dazu besteht keinerlei Veranlaasung! Der Wert des Erbes bemißt sich nach dem Objektwert minus der bestehenden Belastungen per Todestag.
Hallo,
leider kann ich Dir nicht weiterhelfen.
Alles Gute die Made