Erbanteil

Hallo zusammen!
Hier Stichpunktartig die Frage:
Vater ist gestorben. Kein Testament. Mutter und Vater gemeinsam veranlagt. Sohn (Volljährig) steht somit 25% des „Gesamtvermögens“ zu (Rechtstreit steht nicht an).
Frage:
Was gehört zu dem „Gesamtvermögen“? Angenommen die Mutter hat zur Lebszeit des Vater eine Abfindung bekommen, würde sie auch dazu gehören? Oder die gemeinsame Wohnung?
Danke in vorraus.

Hallo,

Hier Stichpunktartig die Frage:
Vater ist gestorben. Kein Testament. Mutter und Vater
gemeinsam veranlagt. Sohn (Volljährig) steht somit 25% des
„Gesamtvermögens“ zu (Rechtstreit steht nicht an).
Frage:
Was gehört zu dem „Gesamtvermögen“? Angenommen die Mutter hat
zur Lebszeit des Vater eine Abfindung bekommen, würde sie auch
dazu gehören? Oder die gemeinsame Wohnung?

Ich weiß ja nicht in welchem Land die Sache spielen soll, mit deutscher Rechtswirklichkeit hat die Fragestellung jedenfalls nichts zu tun. Die steuerliche Veranlagung hat in Deutschland keinen Einfluss auf das Erbrecht, und vererbt wird nur vom Erblasser und nicht von lebenden Personen. D.h. bei gesetzlichem Güterstand würde Sohnemann nach dem Vater im einfachsten Fall 1/2 zustehen. Sollten Vater und Mutter gemeinsam Eigentümer einer Immobilie oder weiterer Vermögenswerte gewesen sein, so geht deren Wert nach den entsprechenden Anteilen (im Zweifelsfall 1/2) mit in die Erbmasse ein. D.h. das zuvor beiden zu 1/2 gehörende Haus gehört dann vereinfacht gesprochen zu 3/4 der Mutter und zu 1/4 dem Sohn in Erbengemeinschaft. Vereinfacht gesprochen deshalb, weil nicht einzelne Gegenstände diskret vererbt werden, sondern Soll und Haben in seiner Gesamtheit.

Gruß vom Wiz

Ich weiß ja nicht in welchem Land die Sache spielen soll,

Es spielt schon in Deutschland.

Die steuerliche Veranlagung hat in Deutschland
keinen Einfluss auf das Erbrecht, und vererbt wird nur vom
Erblasser und nicht von lebenden Personen. D.h. bei
gesetzlichem Güterstand würde Sohnemann nach dem Vater im
einfachsten Fall 1/2 zustehen.

Wie setzt sich das Gesamtvermögen zusammen wenn es keine Gütertrennung gibt? Ich meine wie soll man wissen was zum Vater und was zur Mutter gehört?

Wie setzt sich das Gesamtvermögen zusammen wenn es keine
Gütertrennung gibt? Ich meine wie soll man wissen was zum
Vater und was zur Mutter gehört?

ist doch ganz einfach… bei einer Immobilie stehts im Grundbuch, bei einem Auto im Fahrzeugbrief…

bei z.B. Möbeln gibts wieder Extravorschriften, damit die der überlebende Partner bekommt…

ist doch ganz einfach… bei einer Immobilie stehts im Grundbuch, bei einem Auto im Fahrzeugbrief…

Das ist mir schon klar!
Ich meine Finanziell!!

Wie Wiz schon geschrieben hat

vererbt wird nur vom Erblasser und nicht von lebenden Personen…

Wie kann man wissen wie hoch der Erbanteil ist, wenn gewisse Sachen nicht mitberücksichtig werden können (die Abfindung von der Mutter zbs.)Wo hört das Vermögen der Mutter auf und wo fängt der eigentliche Anteil an?
Woher weiss ich was wem gehört?
Wie lang hat man Zeit seinen Anspruch geltend zu machen, bevor er verjährt??

Hallo Silvia,

da ich selbst einmal in der Situation war, hier das was ich erfahren habe.

Dinge des alltäglichen Lebens werden nicht mit angesetzt, sondern dem Ehepartner zugegeben.

Es zählt alles was von wert ist.

Was der Witwe Namen trägt gehört nicht zur Erbmasse.
Was beider Namen oder keinen Namen trägt gehört zu 50% zur Erbmasse.
Was des Verstorbenen Namen trägt gehört zu 100% zur Erbmasse.

Dabei werden Zuwendungen in den letzten 10(?) Jahren mit berücksichtigt.

Die Summe ergibt dann die Gesamterbmasse, die dann entsprechend verteilt wird.

So ist das „in einfach“. Tatsächlich gibt es aber immer wieder Streit um so was.
z.B. die chinesische Vase - hat sie Wert oder gehört sie zum Haushalt, evtl. muß das durch ein Gutachten geklärt werden.
oder der vor 3 Jahren verschenkte Pkw - wurde er verschenkt weil der nun Tote damit zum Arzt gefahren wurde. Wurde das tatsächlich getan oder finden sich Beweise, daß das Auto gleich nach der Schenkung verkauft wurde. Im ersten Fall zählt der Pkw nicht, im zweiten zählt er.

Du siehst, es kommt im einzelnen auf Faktoren an, die du gar nicht ahnst und vieles kommt erst nach und nach ans Licht. Darum mein Rat: Geh zum Anwalt, daß es es klärt. Die Kosten halten sich im Maß.

Gruß Steffi

Hallo,

Wie setzt sich das Gesamtvermögen zusammen wenn es keine
Gütertrennung gibt? Ich meine wie soll man wissen was zum
Vater und was zur Mutter gehört?

Da schmeißt Du auch schon wieder was durcheinander :wink: Der Güterstand hat zwar Auswirkungen auf das Erbrecht, aber nicht wie Du vermutest. Bei Gütertrennung ist es natürlich so, dass einerseits jeder sein eigenes Vermögen hat, trotzdem kann es natürlich Vermögensgegenstände geben, an denen beide Anteil haben. Bei Zugewinngemeinschaft (Standardfall) gibt es auch ein getrenntes Vermögen, aber eben auch den Ausgleich eines während der Ehe erworbenen Zugewinns. Auch hierbei gibt es Vermögensgegenstände, die klar einem Ehepartner zuzuordnen sind, und Gegenstände, an denen beide einen Anteil haben. D.h. auch hier wird zunächst mal ganz einfach auseinandergesetzt. Der Unterschied liegt eben nur darin, dass man normalerweise einen pauschalen Zugewinnausgleich rechnet, der 1/4 entspricht, weshalb ich in der ersten Antwort vom Anteil 1/2 (1/4 Erbteil+1/4 pauschalem Zugewinn) gesprochen habe.

Das hat aber alles nichts mit konkreten Einzelwerten zu tun, sondern man muss immer den gesamten Kuchen sehen. Im Rahmen der Auseinandersetzung wird man dann z.B. Bargeld einfach nach dem Faktor verteilen können, andere Dinge wird man verkaufen um Bargeld zu verteilen, wieder andere Dinge wird man untereinander so verteilen und ggf. bar abgelten, dass es unter dem Strich wieder stimmt.

Zu Berücksichtigen sind außerdem Sonderregelungen für den Ehegatten in Bezug auf Hausrat, die die Sache einerseits für den Ehepartner günstiger gestalten, andererseits aber auch für zusätzlichen Streit sorgen können.

Im konkreten Fall sollte man immer den Rat eines spezialisierten Anwaltskollegen einholen, der die besonderen Fragen des Einzelfalls schnell beantworten kann.

Gruß vom Wiz