Hallo. Wir sind eine Erbengemeinschaft von 6 Geschwister. Da ein Bruder verstorben ist, tritt seine Frau und die 2 Kinder in die Erbfolge ein. Bei einem Rechtsfall mit der Erbengemeinschaft und eines Dritten hat unsere Rechtsanwältin Ihre Kosten auf Basis von 8 Anteilen, statt 6 gerechnet. Teilt sich das Erbe jetzt auch in 8/8 statt 6/6 Anteile auf?
Vorab vielen Dank.
6 Erben - einer ist ausgefallen, da waren es nur noch 5 an seiner Stelle sind 3 hinzugekommen, da waren es dann acht! So einfach - so falsch! Die Anwältin sollte nach den tatsächlichen Anteilen rechnen; schließlich beerbt die Ehefrau den Verstorbenen zu 3/4-Anteil und deren beiden Kinder zu je 1/8 Anteil. Das dürfte demnach rechnerisch über die Umwandlung in 36/el Anteil zu lösen sein, dies auch hinsichtlich des Honirars.