Hallo,
angenommen, Person A, verheiratet, ersteigert ein Haus bei einer Zwangsversteigerung. Weiter angenommen, das Haus wird nur auf seinen Namen ins Grundbuch eingetragen, angeblich, weil er ja auch der Ersteigerer ist.
Würde, wenn kein Testament vorhanden ist, die Ehefrau alles erben ? Wir nehmen mal an, dass von Person A aus erster Ehe 2 Kinder existieren, ebenso bei der Ehefrau von Person A.
Gruß
Andreas
Hallo,
Würde, wenn kein Testament vorhanden ist, die Ehefrau alles
erben ? Wir nehmen mal an, dass von Person A aus erster Ehe 2
Kinder existieren, ebenso bei der Ehefrau von Person A.
Wenn kein anderer als der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart ist, gilt bei der von dir angesprochenen Konstellation:
Die Ehefrau erhält einen pauschalierten Zugewinnausgleich von 1/4 zuzüglich eines gesetzlichen Erbteils von 1/4 - also insgesamt 1/2 des von A vererbten Vermögens.
Die Kinder von A erhalten den Rest, also jeweils 1/4.
Die Kinder der Ehefrau erhalten nichts. Sie werden voraussichtlich bei Ableben der Ehefrau Erben, wenn diese bis dahin nicht wieder geheiratet und selbst auch kein Testament erstellt hat.
Gruß Holger
Danke für die Antworten !
Hallo,
danke für die Antorten.
Gruss
Andreas