Hi,
ich wurde als in Ausbildung befindlich in die niedrigste Klasse eingestuft. Einerseits hänge ich gerade mit dem Abschluß und andererseits mache ich auch so nicht gerade viel, lebe noch von Rücklagen.
Ständig die auszufüllenden Anfragen der Krankenkasse, hoffnungsschwanger, sie könnten mich nun endlich wieder hochstufen, überforderten mich etwas.
Im Mai hatte ich dann Ärger mit einem Mitarbeiter meiner Krankenkasse, der meinte, er müsse mich hochstufen. Auf Aussagen wie daß ich derzeit über keine Einnahmen verfüge, von Erspartem lebe, reagierte er nicht.
Entsprechend war ich verärgert und weigerte mich dies zu akzeptieren. Was ich nicht wußte, er hatte das Einzugsverfahren aufgehoben. Mit dem Kassenausschluß erfuhr ich, es wäre auch meine Verpflichtung gewesen, mich darum zu kümmern.
Zwar stimmt, daß ich diese Anfragen selten auf das erste Mal und teils nicht mal auf das zweite Mal beantwortet habe. Das ist nicht okay von mir. Dennoch habe ich in letzten beiden Monaten immer sofort geantwortet und die Krankenkasse ließ auf sich warten.
Dennoch wird nun damit argumentiert, daß ich nicht rechtzeitig geantwortet hätte und nun würde es ihnen reichen: Ausschluß. Derweil gestern noch die Rede davon war, es fehlten nur noch ein paar Angaben oder Nachzahlungen von mir. Heute wird auf einmal von Ausschluß gesprochen.
Offenbar liegt dem was anderes zugrunde. Doch dazu wurde kein Wort verloren. Leider hatte ich tierische Kopfschmerzen, habe ich immer noch, und der Gesprächsverlauf lief wahrlich nicht wie gewünscht.
Sein letztes Angebot war, Beitragsnachzahlung seit Mai, das bei Ausschluß seit September, und das zu 570,-- DM Mindestversicherungsbeitrag für Selbständige.
Hm. Wer ist von Euch noch bei der Barmer und hat einen niedrigeren Satz? Wie gesagt, ich nehme derzeit nichts ein. Auf der WebSite der Barmer heißt es:
„Selbständige, die ein Jahreseinkommen unter 78.300,- haben, können in eine niedrigere Beitragsstufe eingruppiert werden. Am besten an die BARMER Geschäftsstelle wenden.“
„Hauptberuflich Selbständige, deren Einnahmen unter der Beitragsbemessungsrenze für die Krankenversicherung liegen, können auf Antrag in andere Beitragsklassen mit geringeren Beiträgen eingestuft werden. Jede BARMER Geschäftsstelle berät Sie gerne.“ Was heißt das nun konkret, wenn man aktuell über keine Einnahmen verfügt?
"Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist versicherungsfrei, wenn die Arbeitnehmer
- weniger als 15 Stunden in der Woche arbeiten und
- nicht mehr als DM 630,00 (EUR 322,11) im Monat verdienen."
Durch den Arbeitgeber sind pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen.
Wer von Euch hat Erfahrungen mit der Barmer bzw. wer kann eine preiswerte Krankenkasse nennen, die eventuell aufgeschlossener für Alternativmedizin ist?
Denn das kommt für mich hinzu: gleich der monatlich zu entrichteten Beiträge, nutze ich die Leistungen kaum bis gar nicht, da ich gegebenenfalls zum Heilpraktiker gehe.
Allerdings plane ich mich demnächst mal in einem Krankenhaus für Naturheilweisen durchchecken zu lassen. Ich mutmaße bzw. kann mir vorstellen, daß dies möglicherweise den plötzlichen Ausschlußgrund ergab, (Argumentation, ich würde nie angeforderte Unterlagen beibringen) da ich hierfür unlängst anfragte. Nun bin ich allerdings viele Jahre schon bei der Barmer, wenn auch zu niedrigen Sätzen, doch Leistungen habe ich kaum in Anspruch genommen.
Ciao,
Romana

