Erbauschlagung im Nachhinein ungültig?

Hallo, ich habe mal ein paar Fragen zur Erbausschlagung. Mein Opa ist vor ein paar Wochen gestorben. Da meine Mum und ich nicht wussten, ob er irgendwo noch Schulden hat oder so, haben wir das Erbe beim Nachlassgericht ausgeschlagen. Aber die wollten ja überhaupt nichts wissen, ob man irgendwas aus der Wohnung entfernt hat, ob man an seinem Konto war und so weiter. Das hat mich doch sehr gewundert, dann kann ja jeder kommen, nachdem er das Konto leer geräumt hat (angenommen, da liegt viel Geld drauf). Überprüfen die das im nachhinein noch und würden dann ggf. die Erbauschlagung als ungültig erklären? Oder ist das erledigt und da finden keine Überprüfungen statt?? Also ich frage interessehalber, da mich dieses Thema interessiert.

Zweite Frage: Ein Grund für die Ausschlagung war auch, dass wir noch hätten 3 Monate seine Miete zahlen müssen und die Wohnung leer räumen +renovieren. Da er kein Geld hinterlassen hat, wären wir nicht in der Lage gewsen, diese Kosten aufzubringen. Mit der Erbausschlagung sind wir dieses Problem Wohnung nun ja auch los. DIe Schlüssel haben wir dem Vermieter geschickt. Nun wird ja irgendwann noch der Bruder meines Opa angeschrieben und gefragt, ob er erben will und dann geht das ja immer so weiter, bis alle möglichen Erben durch sind. Muss der Vermieter dann auch so lange warten, bis er die Wohnung beräumen kann? Also kann der erst ausräumen, wenn alle mögl. Erben ausgeschlagen haben? Auf der einen Seite kann er ja hoffen, dass ein Erbe gefunden wird, dem dann die Kosten aufgedrückt werden aber auf der anderen Seite kann doch der Vermieter auch nicht so viele Monate warten und am Ende sagen dann doch alle nein zum Erbe?!

Ich hoffe, ihr versteht, was ich wissen will :smile:

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Der Vermieter wird die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen lassen, sobald er einen entsprechenden Titel in Händen hält. Das ist nicht die Sache eines Erben, der ausgeschlagen hat!

Hallo,
ich hatte selbst Schwierigkeiten mit der Erbausschlagung.
Also soweit ich weiß, müssen die Angehörigen dafür sorgen, das die Wohnung leer geräumt wird. Leider bleiben sie auf die Kosten sitzen, wenn kein Testament vorhanden ist.
Ich denke, der was das Erbe annimmt, muss auch die Kosten zahlen. Wenn alle ablehnen, dann wird es zum Steit führen und so länger muss auch die Miete für die Wohnung gezahlt werden. Denn ein Vermieter pocht auf seine Miete.
Erbrecht ist eine Sache für sich!
Bitte lass dich von einen Anwalt beraten, denn sost steigen die Kosten sehr hoch, wegen der Miete.
LG
Honj

Hallo, leider bin ich kein Jurist und kann Dir auf diese Fragen keine Antworten geben.Aber wenn jeder von Euch das Erbe ausschlägt muss irgendwann der Staat dafür aufkommen und dieser wird ersteinmal versuchen was brauchbares zu finden um es noch zu versteigern.Also vorsicht lasst Euch nicht nach sagen Ihr hättet was aus der Wohnung entfernt…