Nach dem Tod meiner Mutter habe ich per Testament mit meinem Bruder ein Haus geerbt.
Nach dem Tod meines Vaters vor fünf Jahren wurde ein Gutachten für das Haus erstellt. Es wurden in den letzten fünf Jahren größere Reparaturen ausgeführt (Dachausbau, neue Fenster, Sanierungen). Dafür wurde auch der Erlös eines Grundstückes verwendet. Mein Bruder hat Interesse an dem Haus, ich nicht. Meine Frage: Ist das Gutachten um den Wert der Reparaturen und des Grunstückes zu erhöhen und durch zwei zu teilen?
Beispiel: Wert lt. Gutachten 200.000 €, Wert der Reparaturen 100.000 €, Wert des Grundstückes 50.000 €. Dies ergibt einen Betrag von 350.000 €. Kann ich von meinem Bruder die Hälfte (= 175.000 €) fordern?
hallo Robert 16,
ich glaube nicht, dass man das so pauschal zusammen rechnen kann.
Normalerweise kann man zum Stichtag des Versterbens ein sog. Nachlassverzeichnis mit einem Fachanwalt erstellen und dann bekommt Dein Bruder die Hälfte und Du die Hälfte.
Andere Möglichkeit wäre ein neues Gutachten anfertigen zu lassen, aus dem hervorgeht, was das Haus mit dem Grundstück jetzt wert ist und dann einigt Ihr Euch, ob Du Deinem Bruder die Hälfte zahlst oder je nachdem wer von Euch beiden wieviel Geld in die Renovierung reingesteckt hat, ob er Dir da mit dem Preis entgegen kommen mag.
Ich hoffe Ihr findet eine gute Lösung.
Ich habe ein neues Gutachten von dem Haus mit dem Grundstück machen lassen, dann wurde ein Nachlassverzeichnis erstellt, da noch Schulden da waren und dann würde ich meiner Schwester vom Rest die Hälfte ausbezahlen- falls wir schon so weit wären.
Bei uns müssen erst noch alle Nachlass Verbindlichkeiten bezahlt werden und dann einigen wir uns untereinander.
Viel Glück.
Ich kann Euch nur raten geht zu einem Anwalt und bitte keinen Stress einigt Euch in Frieden. Ich stecke auch gerade in der Erbschaftssache drin bin ganz schön genervt und hoffe es hat bald ein Ende und ich kann in Frieden leben. Gruß Stadtstreicher