Guten Tag, ich stelle mir gerade folgenden Fall vor:
Mutter Witwe, 4 Kinder, Mutter besitzt ein Haus.
Eins der Kinder lebt seit einigen Jahren mit im Haus und trägt sämtliche Kosten des Hauses. Gas, Wasser, Renovierung etc.
Diesem Kind wird angeboten das Haus überschrieben zu bekommen. Bedingung hierfür: Auszahlung des Erbanteils der Geschwister auf Basis eines geschätzten Wertes, Mutter wird weiterhin wie bisher in häuslicher Gemeinschaft gehalten.
Dieses könnte so in einem entsprechenden Notarvertrag stehen. Welche Rechte und Pflichten resultieren insbesondere aus " Mutter wird weiterhin wie bisher in häuslicher Gemeinschaft gehalten "
Dauerwohnrecht? Beteiligung an den Nebenkosten? Kann die Mutter ohne Konsequenzen vor die Tür gesetzt werden?
Ein paar sachkundige Antworten wären toll
Hallo
Welche Rechte und Pflichten resultieren insbesondere aus "
Mutter wird weiterhin wie bisher in häuslicher Gemeinschaft
gehalten "
Ein paar sachkundige Antworten wären toll
Die Mutter ist natürlich artgerecht zu halten, das Gehege ist regelmäßig zu säubern…
*lol* Das ist die richtige Antwort q.e.d. 
ich versuch mich trotzdem mal daran…
Hallo,
ich bin kein Notar und eigentl. auch kein Fachmann, was Familienrecht angeht, ich meine allerdings Folgendes:
Es gibt keine genaue Antwort.
Unter „Mutter wird weiterhin wie bisher in häuslicher Gemeinschaft gehalten“
kann man sich viel vorstellen. Ob damit ein lebenslängliches Wohnrecht verbunden ist, kann man sich zwar denken, sicher bin ich da allerdings nicht und ich glaube mit der Klausel kann man wirklich nicht auf ein „Dauerwohnrecht“ spekulieren.
lg
mgb
Hallo,
Unter „Mutter wird weiterhin wie bisher in häuslicher
Gemeinschaft gehalten“
kann man sich viel vorstellen. Ob
damit ein lebenslängliches Wohnrecht verbunden ist, kann man
sich zwar denken, …
Es wird darauf ankommen, wie es im notariellen Übergabevertrag festgelegt wird. Ich habe schon Verträge mit sehr umfangreichen und in die Einzelheiten (Benutzung der Waschküche von … bis…) gehenden Formulierungen gesehen.
Gruß
Jörg Zabel
DANKE Mikesch
Aber die Rubrik welche Du meinst ist Witze
Da wäre der Kommentar besser aufgehoben
Genau diese Formulierung (wie beschrieben) sehe ich vor meinem geistigen Auge.
Wichtig wäre auch die Frage nach Beteiligung an Nebenkosten
Nun, eine scherzhafte Bemerkung lockert jede Diskussionsrunde auf. Ich finde Mikesch Einwand
)
Bevor ich den las, war mein ähnlicher Beitrag schon ausformuiert
Nebenbemerkung
)
Hi,
Mutter wird weiterhin wie bisher in häuslicher Gemeinschaft gehalten.
bei uns war das ähnlich: Wir hielten neben Mutter und Vater noch Hund, Katze und Hamster in unserer häuslichen Gemeinschaft.
Allerdings dürfen Mutter und Vater frei herum laufen.
LG
R