Erbauseinandersetzung Immo Zwangsvollstreckung?

Was geschieht, wenn zwei Parteien (im Verhältnis 75 zu 25%) Grundstücke erben, bei einer nicht gütlichen Erbauseinandersetzung?
Kommt das Ganze dann zur Auktion, oder nur der kleinere Teil? Muß der mitbietende Erbe quasi seinen Teil mitersteigern? Obwohl er ihm doch gehört?
Wie läuft eine Schätzung/Wertgutachten durch das Gericht ab, kann man darauf im Vorwege Einfluß nehmen,z. B. weil Pacht- und Entschädigungszahlungen noch ausstehen?

Was geschieht, wenn zwei Parteien (im Verhältnis 75 zu 25%)
Grundstücke erben, bei einer nicht gütlichen
Erbauseinandersetzung?

Dann ist der letzte Ausweg eine Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.

Kommt das Ganze dann zur Auktion, oder nur der kleinere Teil?

Alles, was beiden gehört. Also in der Regel Alles.

Muß der mitbietende Erbe quasi seinen Teil mitersteigern?

Ja.
Ganz wichtig ist, das der nicht betreibende Erbe dem Verfahren beitritt.

Obwohl er ihm doch gehört?

Ja…Er bezahlt aber nur 1/4 seines erfolgreichen Gebots.

Wie läuft eine Schätzung/Wertgutachten durch das Gericht ab,
kann man darauf im Vorwege Einfluß nehmen,z. B. weil Pacht-
und Entschädigungszahlungen noch ausstehen?

Das Gericht bestellt in der Regel einen Gutachter.
Dieser Sachverständige ist sehr interessiert alle Informationen vor Erstellung des Gutachtens zu erfahren. Zum Ortstermin erhälst du als Verfahrensbeteiligter eine Einladung. Hilfreich ist, alle Behauptungen auch belegen zu können. Man kann diese wertbeeinflussenden Faktoren auch dem Gericht zur Kenntnis geben. Diese werden dann ggf. im Versteigerungstermin verlesen und beeinflussen die Bietfreudigkeit Interessierter.

Gruß n.

Guten Tag,
ich bedanke mich sehr für die schnelle und imho kompetente Auskunft!
Den Gutachterteil betreffend, habe ich keine Fragen mehr.

Was geschieht, wenn zwei Parteien (im Verhältnis 75 zu 25%)
Grundstücke erben, bei einer nicht gütlichen
Erbauseinandersetzung?
Muß der mitbietende Erbe quasi seinen Teil mitersteigern?

Ja.

Obwohl er ihm doch gehört?

„Ja…Er bezahlt aber nur 1/4 seines erfolgreichen Gebots.“

Das war jetzt aus der Sicht des 75%-Eigentümers?
Der 25%-Eigner müßte also (nur) 3/4 seines erfolgreichen Gebotes zahlen, die dem „Verlierer“ zustehen; und ein fremder Ersteigerer müßte 100% im 25:75 Verhältnis an die Vorbesitzer zahlen? Dann habe ich es verstanden.

Kann ich auch etwas über Gebühren und Steuern einer solchen Auktion erfahren?

Danke nochmals und herzlichen Gruß m.w.

Gebotes zahlen, die dem „Verlierer“ zustehen; und ein fremder
Ersteigerer müßte 100% im 25:75 Verhältnis an die Vorbesitzer
zahlen? Dann habe ich es verstanden.

Die Verteilung des Geldes passiert nicht durch den Ersteigerer, sondern durch das Amtsgericht im sogenannten Verteilungstermin, der erfahrungsgemäß 4-8 Wochen nach der Zwangsversteigerung liegt.
Von dem Gebot gehen erst einmal das „geringste Gebot“ ab:
vgl. dazu http://de.wikipedia.org/wiki/Geringstes_Gebot

Kann ich auch etwas über Gebühren und Steuern einer solchen
Auktion erfahren?

Die Erstellung des Gutachtens kostet in Abhängigkeit vom ermittelten Verkehrswertes
guckst du hier: http://www.wertermittlung-kassel.de/wertermittlung.h…

Das Verfahren an sich kostet auch etwas, ist aber eher übersichtlich.

Für den Ersteigerer entstehen Zuschlagsgebühren - dafür aber keine Notarkosten, Kosten für das Grundbuchamt, Grunderwerbssteuer (wieviel das bei jmd. ist, der schon einen Teil besaß, weiß ich nicht)

Gruß n.

Guten Tag,

Das war sehr hilf- und lehrreich, vielen Dank für die schnelle und gut verständliche Erklärung!
m.w.