Erbausschlagung

Hallo,

was bedeutet bei einer Erbausschlagung eigentlich „aus allen möglichen Berufungsgründen“?

Gruß
Torsten

Hallo,

was bedeutet bei einer Erbausschlagung eigentlich „aus allen
möglichen Berufungsgründen“?

Jemand kann aus mehreren Gründen zum Erben „berufen“ sein. Z.B. Vater setzt Sohn per Testament als Alleinerbe ein, gleichzeitig wäre dieser aber natürlich auch nach gesetzlicher Erbfolge Erbe. Wenn Sohn jetzt theoretisch nur das Erbe nach gewillkürter Erbfolge (Testament) ausschlagen würde, dann käme man zur gesetzlichen Erbfolge, und da wäre Sohnemann ja wieder mit dabei. Also schlägt Sohnemann aus allen möglichen Berufungsgründen aus, wenn er sicher gehen will, dass Papas Schulden nicht doch noch irgendwie bei ihm landen.

Gruß vom Wiz

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