Erbausschlagung

Wer weiß was über Kostenübername bei Erbausschlagung:
Müssen die Kosten übernommen werden z.B. bei Heimkosten eines Elterteil, der darin verstarb?

hallo,

müßte die frage nicht lauten: kann ich mich eventueller gesetzlicher unterhaltspflichten durch eine erbausschlagung entledigen?

lg dev

Hallooooo?

woraus schließt Du, dass der Fragesteller gesetzlich unterhaltsverpflichtet war??? Wäre es er es gewesen, stünde hier diese Frage vermutlich nicht.

Einfach nur ins Blaue zu tröten hülft niemandem.

Also: Wenn er - der Fragesteller - nicht unterhaltsverpflichtet war, ist er dann zur Zahlung der Kosten verpflichtet?

Ein ‚jau‘ oder ein ‚nee, nee‘ würd’ ja schon hilfreich sein…

MfG
Maralena

hallo, gerne auch mit mehreren „o“,

ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn ich nicht vor vielen jahren mal gelernt hätte, dass verwandte in gerader linie einander zum unterhalt verpflichtet sind.

… natürlich immer unter den für den unterhalt geltenden voraussetzungen … und denen kann man sich eben nicht durch eine erbausschlagung entziehen.

wenn man - was nicht vorgetragen wurde - obwohl verwandter in gerader linie nicht unterhaltspflichtig war, dann hat die erbausschlagung naturgemäß die gleiche wirkung, wie auch sonst:
man erbt die schulden (des verandten) eben nicht.

lg dev