Erbausschlagung

Hallo,
mein Vater ist letztes Jahr verstorben. Da meine Mutter ein Pflegefall ist(Demenz)und ich als ihre Betreuerin bestellt wurde, habe ich für sie die Konten meines Vaters einsehen wollen.

Dazu musste ich unter anderem auch eine Haftungserklärung unterschreiben.
Nachdem ich den Nachlass meines Vaters gesichtet hatte, habe ich innerhalb der 6 Wochenfrist für meine Mutter und mich das Erbe beim Nachlassgericht abgelehnt.
Ob mein Bruder das auf mein Anraten auch tat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Ich hatte den schriftlichen und behördlichen Teil übernommen und er wollte sich um die Wohnungsauflösung kümmern.

Darüber kam es zum Streit, weil er meint ich müsste auch nach der Ausschlagung des Erbes die Miete bezahlen. Ich habe ihn nochmal darauf hingewiesen, das das Nachlassgericht wie auch der Notar uns drauf hingewiesen haben, das man das gesamte Erbe ausschlägt, dazu gehören auch die Schulden.

Anschließend schickte mir der Vermieter ohne vorherige Kontaktaufnahme ein gerichtlichen Mahnbescheid. Dem habe ich widersprochen und gleichzeitig den Vermieter persönlich angeschrieben und auf den Sachverhalt hingewiesen. Ein Anwort seitens des Vermieters( er ist übrigens Anwalt) ist bis jetzt noch nicht gekommen.

Nun bekam ich von der Bank eine Aufforderung die Überziehungsschulden meines Vaters zu begleichen.
Ich schrieb auch der Bank und informierte sie darüber das ich für mich und meine Mutter das Erbe ausgeschlagen habe und sie sollen sich bitte an das Nachlassgericht wenden.
Daraufhin bekam ich heute ein neues Schreiben von der Bank.
Darin steht wörtlich - gemäß vorliegender Haftungserklärung vom 27.08.2012 haben Sie zu Protokoll gegeben, daß Sie Erben des verstorbenen Herrn … sind.
Wir bitten Sie daher, die bei unsw bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von …,… Euro zzgl. Zinsen auszugleichen. Die nachträglich zu Protokoll gegebene Ausschlagung ist für uns nicht verbindlich.

Nun bin ich total verunsichert. Wie soll ich mich verhalten? Muss ich mich jetzt ständig erklären und rechtfertigen?

Eigentlich dachte ich, das ich nun mit der ganzen Geschichte abschließen kann. Bis jetzt habe ich, neben der Sorge um meine Mutter und dem daraus resultierenden Aufgaben und der anschließenden Vepflichtungen durch den Tot meines Vaters( musste mich ja auch um die Sicherung der Hinterbliebenenrente für meine Mutter kümmern und um die Beerdigung meines Vaters) noch keine Zeit, richtig um meinen Vater zu trauern, gefunden. Ich weiss das er tot ist, aber hab es noch nicht richtig realisieren können.

Mit freundlichen Gruß Maggy

Hallo!

Wie dumm kann man eigentlich sein ?

Man will ausschlagen(und darf das natürlich auch) unterschreibt aber gegenüber der Bank,man will für Altschulden bei der Bank haften.

Man haftet nun persönlich,weil das mit der Erbausschlagung nichts zu tun hat.

Um Auskünfte über das Konto zu bekommen,musste man das nicht unterzeichnen !

MfG
duck313