Erbausschlagung

Liebe/-r Experte/-in,

vor kurzem ist meine Mutter verstorben. Sie hinterläßt uns drei Kindern ein schuldenfreies Reiheneckhaus. Davon gehört uns Kindern bereits 25% (= 8,33% pro Person). Da meine beiden Schwestern meine Mutter in den letzten Jahren gepflegt und auch finanziell unterstützt haben, möchte ich mein Erbe ausschlagen, damit es meine beiden Schwestern bekommen. Meine Frage ist, wer bekommt meinen Erbteil bei einer Ausschlagung? Sind es, wie ich vermute, meine Schwestern oder können noch andere (insbesondere der Staat) die Hände aufhalten? Ich selbst habe keine Nachkommen und bin auch nicht verheiratet.

Vielen Dank für eine baldige Antwort.

Schöne Grüße und Abend

Peter Kunte

Hallo Herr Kunte,

wenn sonst in auf- oder absteigender Linie keine Verwandten mehr da sind, dann sind es Ihre Schwestern.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
zunächst die Frage, sind seit dem Tod der Mutter noch keine 6 Wochen vergangen? Denn nach Ablauf dieser 6-Wochenfrist ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich.
Wenn Sie also noch ausschlagen können und keine Nachkommen haben, erben Ihren Anteil die gesetzlichen Erben, also -die Eltern sind ja beide verstorben- Ihre beiden Geschwister zu gleichen Teilen. Also Ihr Wunsch geht dann in Ordnung.
Sie können aber auch, wenn die Frist verstrichen sein sollte, Ihren Erbanteil auf Ihre beiden Schwestern übertragen. Dazu müssen Sie einen Notar aufsuchen. Wenn Sie den Wert des Hauses nicht zu hoch angeben, dürften die Gebühren sich in kleinen Grenzen bewegen.
Mit freundlichem Gruß
PB

Hallo, war lange krank, daher die späte Antwort. Du kannst getrost ausschlagen, der Staat bekommt nichts. Du musst ohnehin zum Notar, da kannst Du ja noch einmal fragen.
Ingeborg