Erbausschlagung auch nach 6 Wochen noch möglich

Hallo liebe Wissenden,

folgender Fall beschäftigt mich und wäre für Meinungen sehr dankbar.

Frau x bekommt ein Schreiben von einer Wohnungsgesellschaft, in dem ihr mitgeteilt wird, dass sie Alleinerbin gegenüber ihrer (laut Schreiben) vor über einem Jahr verstorbenen Mutter sei. Sie solle nun auf ihre Kosten die Wohnung beräumen und ebenfalls die Nutzungsentschädigung für nun 13 Monate übernehmen.
Frau x hat seit über 12 Jahren keinen Kontakt zu ihrer Mutter und seit ca. 8 jahren auch nicht zu den drei Geschwistern.
Ein tatsächliches Ableben war ihr nie bekannt gegeben worden.
Lediglich ein Bekannter äusserte mal die Vermutung, dass wohl mit der Mutter etwas geschehen sein musste.
Die Geschwister haben (laut Schreiben) das Erbe ausgeschlagen.
Da Frau x ja nun keine Kenntnis vom tatsächlichen Ableben der Mutter hatte, konnte sie auch kein Erbe ausschlagen.
Gilt hier die Frist von 6 Wochen ab Todestag (welcher laut Schreiben auch nicht genau bestimmt werden konnte) oder der Tag an dem sie durch das Anschreiben der Wohnungsverwaltung davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Mutter verstorben ist?

freundlichst bedankt sich schon mal Yvonne

moin
die 6 wochen frist zur ausschlagung beginnt mit der kenntnisnahme eines sterbefalles, und somit kann frau x noch ausschlagen.

gruss behave

Hallo Ivonne,

mich hat mal ein ähnlicher Fall beschäftigt. Auch hier bestand 20 Jahre keinerlei Kontakt zum Verstorbenen. Jedoch hat ein Notar, ich glaube er nannte sich damals Sterberechtbeamter ziemlich schnell die Daten rausbekommen und über das Ableben informiert. Ich dachte bisher auch sowas wäre in Deuschland Pflicht. Auch hätte er meines Wissens nach weitere Erben, somit Geschwister und Co. über Adressen weiterer Erben ausfragen müssen. Es wäre im umgekehren Fall ja auch nicht in Ordnung, dass sich 3 Erben je 0,5 Millis einstreichen und der 4. geht leer aus.

Oder verstehe ich da das Erbrecht falsch?

Danke Ute