Hallo liebe Wissenden,
folgender Fall beschäftigt mich und wäre für Meinungen sehr dankbar.
Frau x bekommt ein Schreiben von einer Wohnungsgesellschaft, in dem ihr mitgeteilt wird, dass sie Alleinerbin gegenüber ihrer (laut Schreiben) vor über einem Jahr verstorbenen Mutter sei. Sie solle nun auf ihre Kosten die Wohnung beräumen und ebenfalls die Nutzungsentschädigung für nun 13 Monate übernehmen.
Frau x hat seit über 12 Jahren keinen Kontakt zu ihrer Mutter und seit ca. 8 jahren auch nicht zu den drei Geschwistern.
Ein tatsächliches Ableben war ihr nie bekannt gegeben worden.
Lediglich ein Bekannter äusserte mal die Vermutung, dass wohl mit der Mutter etwas geschehen sein musste.
Die Geschwister haben (laut Schreiben) das Erbe ausgeschlagen.
Da Frau x ja nun keine Kenntnis vom tatsächlichen Ableben der Mutter hatte, konnte sie auch kein Erbe ausschlagen.
Gilt hier die Frist von 6 Wochen ab Todestag (welcher laut Schreiben auch nicht genau bestimmt werden konnte) oder der Tag an dem sie durch das Anschreiben der Wohnungsverwaltung davon in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Mutter verstorben ist?
freundlichst bedankt sich schon mal Yvonne