Erbausschlagung Begräbniskosten

Wo finde ich Hinweise zu dem Thema: Verpflichtung zur Übernahme der Begräbniskosten bei Erbausschlagung bei mehreren Geschwistern. Kommt nur ein direkter Verwandter infrage, muß der trotz Erbausschlagung zahlen, wie aber, wenn es mehrere sind. Eigentlich müsste man sich da durch Erbausschlagung nicht um die Kosten drücken können?
Für Eure Hilfe dazu vielen Dank!

Der Erbe zahlt die Begräbniskosten aus der Erbmasse oder aus der eigenen Tasche.

Erst, wenn kein Verwandter, konkret auch kein Abkömmling der Grosseltern mehr vorhanden oder auffindbar ist, erbt der Staat. Dies ist so in § 1936 des Bürgerlichen Gesetzbuches, kurz BGB, festgelegt.

Hallo, das weiß ich schon - hier geht es darum, ob sich mehrere Verwandte durch Erbauschlagung vor den Kosten drücken können und den letzten dann die Hunde beißen.

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Hallo,

die sogenannte „Erbausschlagung“ dient ja gerade dazu,eine
Überschuldetes Erbe auszuschlagen…
Infolgedessen ist dann auch „Vater Staat“ für die Beerdigungskosten
haftbar…

Daher UNBEDINGT beachten!!!
Wenn man das Erbe ausschlägt,auf keinen Fall irgendwelche Kosten
übernehmen…(Kommunen können da manchmal recht „Nervig“ sein)
weil man ansonsten nämlich das Erbe wieder „annimmmt“…und das kann unter Umständen „Teuer“ werden…

Ohauerha!
Ich hoffe, Du hast da eine sichere Quelle für deine Aussage! Für die Beerdigungskosten (hab ich mal gelesen) sind immer die Kinder dran, egal ob sie das Erbe aussschlagen oder nicht! Da trennt der Staat nähmlich ganz genau!
Andreas

Wissenswertes zu der Frage, wer die Beerdigungskosten zu tragen hat, findet man unter:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/11/28/i…

.

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Hallo Heinz,

ich bin der Auffassung, dass eine Erbausschlagung nichts mit den Bestattungskosten zu tun hat, weil ja sonst immer die öffentliche Hand für die Bestattungskosten aufkommen müsste. Die öffentliche Hand muss prüfen, ob sich Unterhaltsverpflichtungen ergeben und sich die Bestattungskosten von den Unterhaltspflichtigen teilweise oder ganz zurückholen. Ich denke § 1615 Abs. 2 BGB gilt hier.

Sonst würden ja alle das Erbe ausschlagen, um nicht für die Beerdigungskosten aufkommen zu müssen.

Wer diese Kosten aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht tragen kann, dann soll auch die Allgemeinheit dafür aufkommen, aber eben nur dann.

Herzliche Grüsse

Wenn der Lezte sich beißen läßt!

Der letzte Erbe ist, wenn alle Verwandten, die als gesetzliche Erben in Betracht kommen, die Erbschaft ausgeschlagen haben, der Staat, und der will ganz bestimmt nicht der Gebissene sein.

Die Bundesländer haben durch Landesgesetz bestimmt, dass ein Bestattungspflichtiger die Bestattungskosten zu tragen hat, wenn nicht ein Erbe oder ein Unterhaltspflichtiger vorrangig als Kostenträger in Betracht kommt.

Einzelheiten sind zu finden unter:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/11/28/i…

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Korrekter Link !
Hätte ich auch genannt:

http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2004/11/28/i…

mfg:stuck_out_tongue:it
*

Hallo,
bin kein Experte, aber nach Aussage einer Angestellten im Nachlassgericht haben die Beerdigungskosten NICHTS mit dem Erbe oder der Erbausschlagung zu tun.
Der Staat wird immer versuchen sich die Beerdigungskosten zurückzuholen von den Verwandten.
LG, Rala

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Hallo,
dank an alle bisherigen zu diesen Hinweisen, die ich aber schon kannte.
Der Kern der Frage ist aber noch nicht beantwortet.
Fakt ist, daß wenn alle Geschwister das Erbe ausschlagen, der Staat von diesen gemäß ihrer finanziellen Situation das Geld für die Bestattung zurückholt. Hat aber einer das Erbe nicht ausgeschlagen, weil er zum Beispiel zu spät von der Erbaussschlagung erfahren hat, muß er dann die Bestattungskosten alleine tragen? Wie steht es, wenn die Kinder unterhaltspflichtig waren?
Eigentlich müsste der Zustand doch so sein, daß alle Kinder bestattungspflichtig sind, egal ob das Erbe ausgeschlagen wird oder nicht?
Danke für die weitere Hilfe, Heinz

Hallo,
dank an alle bisherigen zu diesen Hinweisen, die ich aber
schon kannte.
Der Kern der Frage ist aber noch nicht beantwortet.
Fakt ist, daß wenn alle Geschwister das Erbe ausschlagen, der
Staat von diesen gemäß ihrer finanziellen Situation das Geld
für die Bestattung zurückholt. Hat aber einer das Erbe nicht
ausgeschlagen, weil er zum Beispiel zu spät von der
Erbaussschlagung erfahren hat, muß er dann die
Bestattungskosten alleine tragen? Wie steht es, wenn die
Kinder unterhaltspflichtig waren?

Wie schon mehrfach gesagt, erben oder nicht ist dem Staat erstmal egal! Wenn sich die Nachkommen nicht um eine Beerdigung kümmern, erledigt der Staat diese Angelegenheit. Und da sind erstmal alle zu gleichen Teilen dran. Wenn einer nicht zahlen kann, wird die Summe auf die anderen verteilt.
Andreas

Der Artikel des swr löst die Frage nicht.
Wenn also mehrere Geschwister der Mutter gegenüber unterhaltspflichtig sind, dann müssten sie doch auch verpflichtet sein, die Bestattungskosten zu zahlen, es sei denn, sie sind mittellos. Eigentlich ist es doch ein Unding, daß sich dann jemand durch Erbausschlagung vor den Kosten drücken kann.
Heinz