Hallo,
ist bei einer Erbausschlagung (1/2 / gesetzliche Erbfolge) eines überlebenden Ehegatten aus steuerlichen Gründen (wenn dadurch das einzige gemeinsame Kind zum Alleinerben berufen wird (1/2 + 1/2)und dadurch den Erbschaftssteuerfreibetrag von 400. TEUR nutzen könnte) ein nichteheliches Kind (geb. 1946) des überlebenden Ehegatten für die Erbfolge relevant?
Rückt ein nichteheliches Kind bei Erbauschlagung des überlebenden Ehegatten an dessen Stelle und hat somit Anspruch auf dessen freigegebenen 1/2 Anteil?
Danke für Infos/Meinungen zu solch einer Konstellation.
Frank
Guten Tag,
danke für die Meinung. Aber es heisst doch, dass jemand der ein Erbe ausschlägt, so behandelt wird, als hätte er zum Zeitpunkt des Erbfalls nicht existiert. Dann wäre ja das nichteheliche Kind des überlebenden (der das Erbe ausschlägt !)mit dem Erblasser überhaupt nicht verwandt und somit nur das gemeinsame Kind noch übrig.
Oder sehe ich das falsch?
Gruss Frank