Erbausschlagung Gebühren beim Amtsgericht und Notar doppelt bezahlen?

Hallo zusammen.
Ich habe das Erbe meines verstorbenen Vaters ausgeschlagen, da es überschuldet war und bin zum Notar gegangen und habe dort auch die beglaubigte Urkunde bekommen und zum Amtsgericht geschickt. Beim Notar musste ich knapp 35 € bezahlen.
Jetzt habe ich eine Rechnung vom Amtsgericht bekommen, dass ich dort auch noch mal 30 € bezahlen soll.ich war dort überhaupt nicht und habe die Urkunde auch nicht von denen bekommen. Nur meine Mutter war zum Amtsgericht gegangen anstatt zum Notar.
Darf das Amtsgericht überhaupt jetzt von mir auch noch mal die Gebühr verlangen, ich habe immer gelesen, dass wenn man vom Notar die Urkunde bekommt und zum Amtsgericht schickt, dass es damit erledigt ist.

Hallo,

das war bei mir auch so. Meine Eltern waren direkt beim Notar des zuständigen Amtsgerichts, da war die Gebühr etwas höher. Da ich weiter weg wohne musste ich zum Notar der eine etwas niedrige Gebühr berechnet hat, dafür wollte das Amtsgericht für die Annahme auch noch was, so dass es ind er Summe aufs selbe rauskam.

Hallo,

was steht auf der Rechnung des Notars und was auf der Rechnung des Amtsgerichts?

Wie wäre es mit einer netten Rückfrage beim Notar, der kennt Deinen Fall am Besten und weiss auch was das Amtsgericht üblicherweise verlangt.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo, auf der Rechnung des Amtsgericht steht:
21201 Beurkundungsgegenstand ist eine Erklärung, die gegenüber dem Nachlassgericht abzugeben ist
Bei der Rechnung vom Notar steht:
Erbausschlagung (Summe nach Paragraph 35 Absatz 1 usw… Geschäftswert 5000 € pro Ausschlagender Person)
Dokumentenpauschale bis DIN A3 zwei Seiten
Post und telekommunikations Entgelte

Warum bist Du nicht gleich zum Gericht gegangen und hast die Ausschlagung vor einem Rechtspfleger zu Protokoll gegeben. Und die Erklärung wäre auch dort wo sie sein muss !.
Das würde nur 1 Gebühr bedeuten.
Und man könnte zu seinem Wohnortgericht gehen, muss nicht zum Gericht am Wohnort des Verstorbenen.

So ist es doppelt gemoppelt und kostet 2 Gebühren. Notar ist doch klar, aber auch das Gericht hat noch Arbeit damit.
Wie gesagt, dumm gelaufen.

MfG
duck313

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