Hallo allerseits,
gegeben sei Frau X, die in Niedersachsen das Erbe ihrer Tante ausgeschlagen hätte.
Sie sei aber dennoch aufgefordert worden, potentielle Erben zu benennen, was sie auch getan hätte.
Im Kopf hätte sie dabei im wesentlichen ihre lebenden Cousinen gehabt, da niemand mehr auf höherer Ebene am Leben sei.
Nun wiese die gute Dame zu Gericht darauf hin, dass ja auch die Tochter (keine Kinder) und der Sohn S der X (eine Tochter XT) als Erbe in Frage kämen. S sei geschieden, XT und deren Mutter würden in einem anderen Bundesland leben.
Da natürlich weder die Tochter noch der Sohn noch dessen Tochter das Erbe annehmen wollen, habe ich die folgenden Fragen:
- Kann S alleine das Erbe auch im Namen der XT ausschlagen?
- Wenn nein, kann S das mit einer Vollmacht der Ex tun?
- Oder muss die Ex in dem anderen Bundesland zum Amtsgericht und dort dieses Statement im Namen ihrer Tochter tätigen?
Gruß
BW