Erbausschlagung im Lande der niederen Sachsen ;)

Hallo allerseits,

gegeben sei Frau X, die in Niedersachsen das Erbe ihrer Tante ausgeschlagen hätte.

Sie sei aber dennoch aufgefordert worden, potentielle Erben zu benennen, was sie auch getan hätte.
Im Kopf hätte sie dabei im wesentlichen ihre lebenden Cousinen gehabt, da niemand mehr auf höherer Ebene am Leben sei.

Nun wiese die gute Dame zu Gericht darauf hin, dass ja auch die Tochter (keine Kinder) und der Sohn S der X (eine Tochter XT) als Erbe in Frage kämen. S sei geschieden, XT und deren Mutter würden in einem anderen Bundesland leben.

Da natürlich weder die Tochter noch der Sohn noch dessen Tochter das Erbe annehmen wollen, habe ich die folgenden Fragen:

  • Kann S alleine das Erbe auch im Namen der XT ausschlagen?
  • Wenn nein, kann S das mit einer Vollmacht der Ex tun?
  • Oder muss die Ex in dem anderen Bundesland zum Amtsgericht und dort dieses Statement im Namen ihrer Tochter tätigen?

Gruß
BW

Hallo!

Natürlich müssen auch die „Nachrücker“, also die Kinder und dann deren Kinder das Erbe ausschlagen.
Das geht überall, entweder am Wohnort-Amtsgericht oder (etwas teurer) bei einem Notar.

Und Eltern können nur für minderjährige Kinder in einem „Aufwasch“ ausschlagen wenn sie erziehungsberechtigt sind.

Man darf doch aber voraussetzen, die geschiedene Frau will ebenfalls für ihr Kind ausschlagen. Also sollte man sich zusammentun.

Aber das Gericht schreibt die ja die Mutter der XT auch an. Und dann muss man handeln.

MfG
duck313

Ginge, hat aber keinen Vorteil. denn diese Vollmacht müsste ja auch vom Notar beglaubigt sein, also kann die Mutter der XT gleich selbst handeln.

Warum zwei Wege, wenn es auch mit einem geht ?

Hallo

Ich als Fragesteller hätte es noch nicht ganz kapiert.
Der Sohn S könnte das Erbe bei seinem Amtsgericht für sein Kind XT ausschlagen, und die Ex des S müsste es ebenfalls bei ihrem Amtsgericht tun? Oder reicht es, wenn die Kindsmutter das Erbe für ihr Kind ausschlägt? Oder muss der Sohn S mit der Ex zum Amtsgericht im Wohnort des Kindes gehen, oder wie genau?

Wenn der Fragesteller die Antwort kapiert hat, ok, dann hat es sich erledigt.

Der Sohn kann (für sich allein !) selbst ausschlagen.

Für sein Kind mit aber nur wenn er das alleinige Sorgerecht hätte.

Sonst müsste die Mutter des Kindes mitwirken, entweder sie allein (alleiniges Sorgerecht) oder bei geteiltem Sorgerecht muss sie mitwirken.

a) Sohn hat Sorgerecht allein = er kann am Amtsgericht für sich und für sein Kind ausschlagen, 1 Vorgang.

b) Ex-Ehefrau hat das Sorgerecht, dann muss sie bei einem Notar oder am Amtsgericht in ihrer Nähe das Erbe für ihre Tochter ausschlagen.

c) gemeinsames Sorgerecht.
Hier wird es etwas komplizierter, wenn man nicht gemeinsam zum Gericht oder Notar gehen kann.
Geht aber auch, mehr Aufwand.

So wie ich verstanden habe, geht es bei der Frage um detaillierte Angaben zu diesem Fall:

Hi,

ganz genauso wäre es (gemeinsames Sorgerecht, aber 400km voneinander entfernt lebend. XT minderjährig). Dazu käme auch das Problem, dass die Ex der deutschen Sprache nicht sonderlich mächtig wäre, mithin nicht wirklich beurteilen könnte, was ihr da vorgelegt würde. Deshalb würde nun der S einer Möglichkeit mit möglichst geringem Aufwand suchen.

Oder wäre es so, dass das NDS-Amtsgericht hier nur ein Schreiben weiterleiten würde und dieses dann vor dem AG in der 400km hessischen Stadt unterschrieben werden müsste?

Gruß
BW

Wäre das denn bei der beschriebenen Sprachproblematik eine Lösung ?
Man muss vor dem Urkundsbeamten am Gericht diese Erklärung selbst mündlich zu Protokoll geben, sie wird aufgeschrieben , vorgelesen/vorgelegt und dann unterzeichnet.
Daran scheint es doch zu hapern.

Rufe bei deinem Gericht an (Abt. Nachlassgericht) und frage, wie man das abwickeln könnte.
Du machst es doch für dein (Euer) Kind, damit die sich nicht die Erbschaft ans Bein bindet. Dann muss man eben mal eine Fahrt zur Ex unternehmen, sieht gleich auch sein Kind mal wieder . Und dann fahrt ihr gemeinsam auf das örtliche Amtsgericht in Hessen. Erkundige dich vorher nach den Öffnungszeiten des Nachlassgerichtes.
Ihr müsst beide eure Ausweise ,ggf. Pass mitnehmen und Geburtsurkunde des Kindes für das die ganze Sache dienen soll.

MfG
duck313

Hi,

ja, das wäre sicherlich schön, wenn S denn die nächsten Wochen im Lande wäre…

Auch das würde der S sowieso machen. Hier ginge es aber darum herauszufinden, welche Möglichkeiten es denn überhaupt gäbe, um dieses valide mit der Person im Amtsgericht erörtern zu können.

Gruß
BW