Moin Experten,
folgender Sachverhalt: Person A (Deutscher, >80 Jahr alt) lebt in Spanien und hat zusätzlich zur deutschen die spanische Staatsangehörigkeit angenommen. Seine Kinder, mit denen A sich überworfen hat, wollen mit ihm und auch seinem Erbe nichts zu tun haben.
Fragen: Ist es möglich, ein Erbe schon im Voraus auszuschlagen? Wie spielt da spanisches Erbrecht rein? Wie sollten sich die Kinder von A verhalten?
Gruß
Stefan