Hallo,
meine Mutter hat leider Krebs im fortgeschrittenen Stadium und hat sich für die Betreuung im Hospiz entschieden. Meine Schwester und ich regeln die alltäglichen Dinge. Jetzt wird immer offensichtlicher, dass sie verschuldet ist und wir überlegen nun, das anstehende Erbe im Zweifel auszuschlagen. Wie verträgt sich das mit der vorhandenen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Schließt sich das gegenseitig aus und wir können nicht mehr ausschlagen? Im Netz habe ich hierzu nichts konkretes gefunden. Ich vermute, dass das eine eine Regelung für Fälle noch zu Lebzeiten ist und die Erbschaftsgeschichte erst nach dem Tod und unabhängig von der Vollmacht zu sehen ist.
Bisher haben wir die Vorsorgevollmacht noch nicht einsetzen müssen. Würde sich am Recht der Ausschlagung daran etwas ändern?
Danke für Antworten und Gruß Silvia
Das Erbe schlägst du erst nach ihrem Ableben aus. Die Vollmachten sollten davor zum Zuge kommen und auch über den Tod hinaus wirken.
Als Bevollmächtigte hat du Berechtigungen bekommen, kannst sie aber jederzeit zurück geben, z.B. wenn dich die Aufgabe überfordert. Wenn dann keine weitere Bevollmächtigte da ist, wird ein Betreuer bestellt werden müssen.
Was ihr durch die Ausschlagung nicht los werdet, ist die Verpflichtung für die Bestattung zu sorgen und dafür aufzukommen.
Einzelfallberatung findet in diesem Portal nicht statt.
HH
Hallo, es tut mir leid, ich hatte schon geantwortet, aber auf die Mail als Anhang und hier steht unbeantwortet. Zum Glück bin ich hier und heute noch mal rein.
Das Erbe können Sie völlig unabhängig von Vollmachten und sogar Testament ausschlagen. Sie werden vom Nachlassgericht angeschrieben wegen des Erbes. Erst dann werden die 6 Wochen Frist gerechnet, die Sie Zeit haben, das Erbe schriftlich beim Nachlassgericht auszuschlagen. Bitte beachten: Die Enkel der Mutter müssen auch diese Ausschlagung schriftlich vornehmen, bei unter 18 muss es der Erziehungsberechtigte, sonst werden diese Enkel eingesetzt und müssen dafür einstehen!
Sie können auch die Vorsorge-/Betreuungsvollmacht zu jeder Zeit verändern, sich selbst ein-bzw. austragen lassen und andere Personen oder andere Reihenfolgen einsetzen - immer natürlich nur so lange, wie die Betreuungsperson geistig und körperlich in der Lage ist, diese Änderungen zu verstehen und schriftlich zu dokumentieren. Natürlich muss sie damit einverstanden sein - aber - wenn die in den Vollmachten genannten Personen nicht mehr zur Verfügung stehen wollen/können (auch für Teile der Vollmacht), sind diese Betreuungspersonen trotzdem jederzeit berechtigt, dies schriftlich zu ändern.
Also, keine Angst vor dieser Art Vollmachten, jeder kann zu jeder Zeit etwas verändern - mit Datum und Unterschrift von - natürlich- beiden Parteien. Ist die Betreuungsperson dazu nicht mehr in der Lage, kann das nur noch über das Gericht entschieden werden - es wird ein Betreuer beauftragt. Das würde ich versuchen, zu vermeiden, wenn es irgendwie möglich ist. Bei Gericht kann auch der Antrag gestellt werden, sich selbst als Betreuer einzusetzen - falls dies einmal nötig sein sollte - nur als Info.
Bitte - noch ein kleiner Rat - regeln Sie möglichst alles, bevor der Hospizaufenthalt ansteht. Ich möchte Ihnen nicht zu nahe treten und weiss auch nicht, wie die Kosten mit dem Hospiz vereinbart wurden. Normalerweise wird vom Hospiz keine finanzielle Anforderung gestellt, dort wird aber von der Krankenkasse ca. 10% pro Tageskosten nicht von dieser übernommen. Wenn es den Gästen (wird nicht als Patient gesehen) bzw. den Angehörigen möglich ist, sind sie in jedem Hospiz für eine Spende sehr dankbar. (Kinderhospiz z.Zt. noch immer 5%)
Sollten noch Fragen sein, bitte melden.
Viel Kraft für diese Zeit, die nicht einfach werden wird. Nehmen Sie sich möglichst viel Zeit für Ihre Mutter, tun Sie das, wozu sie Lust hat und es möglich ist zu tun. Und versuchen Sie, wenn Ihre Mutter vielleicht einmal grob oder unleidig zu Ihnen sein sollte, es nicht auf sich direkt zu beziehen, es es auf keinen Fall so gemeint. Sie muss ihre Krankheit akzeptieren und damit leben, da aber das begrenzt ist, ist nicht jede Stunde oder jeder Tag für sie schön in des Wortes Sinne. Helfen Sie ihr, die letzte Zeit ihres Lebens trotz allem soweit es möglich ist, zu geniessen.
Hallo - nur kurz noch zur Erbausschlagung: Bestattungskosten werden davon abgezogen, falls Erbe vorhanden, ansonsten müssen Kinder zu gleichen Teilen dafür aufkommen. Wenn finanziell nicht möglich, dann bei Sozialamt Antrag stellen auf Bestattungsübernahme - mit einer „angemessenen“ Bestattung. Mehrkosten müssen dann selbst übernommen werden. tschüs