in einer Frage etwas weiter unten:
„Tod des unbekannten Vaters-trotzdem Verpflichtung?“
schreibt der Verfasser:
„Dieser Tipp war für die Person in Ordnung, da sie den Vater ja nicht kannte und daher nicht wusste, was auf sie zukommen könnte und somit wurde in einem saarländischen Amtsgericht das Erbe ausgeschlagen.“
Der Verstorbene hatte seinen letzten Wohnsitz aber offensichtlich in Mecklenburg.
Ich dachte immer,zuständig für die Entgegennahme und Protokollierung der Ausschlagungserklärung ist das Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Nö, soweit ich weiß, nicht. Zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte.
Aber das heißt ja nicht, daß man dahin fahren muß oder sowas - der beglaubigende Notar kann ja die Erklärung auch direkt zu dem Gericht mit der Post schicken.
Ich dachte immer,zuständig für die Entgegennahme und
Protokollierung der Ausschlagungserklärung ist das
Nachlassgericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen
Wohnsitz hatte.
Gibt es da Ausnahmen?
Prinzipiell geht es nur um den letzten innerdeutschen Wohnsitz, nicht um den Wohnsitz generell (mein Vater ist damals in Finnland gestorben und wenn ich erst nach Finnland hätte fliegen dürfen hätte ich mich herzlich bedankt…).
Die Ausschlagung kann aber auch beim Nachlassgericht gemacht werden, wo der Erbe (oder eben Nicht-Erbe) seinen Wohnsitz hat. Von dort wird es dann (für etwa 20 € Verwaltungsgebühr, wenn ich mich richtig erinnere) an das zuständige Nachlassgericht geschickt.
Gerade in Fällen, wo das Elternteil unbekannt ist ist das m. E. eine gute Regelung, da man ja in dem Fall nicht davon ausgehen sollte, dass Erbe und Erblasser in der gleichen Stadt wohnen.
Und erst eine halbe Deutschlandreise zur Erbausschlagung machen zu müssen ist wohl selbst für Deutschland ein bisschen zu viel Bürokratie
dass man das dort nicht persönlich abgeben muss war mir schon klar.
Aber dass das Nachlassgericht, an dem der Nichterbende wohnt die Versendung übernimmt, wusste ich nicht.
und die beglaubigen das auch gleich ?
Frage an die Juristen: hat man da nicht möglicherweise ein Zugangsproblem?
ebenfalls liebe Grüße
Peter
Die Ausschlagung kann aber auch beim Nachlassgericht gemacht
werden, wo der Erbe (oder eben Nicht-Erbe) seinen Wohnsitz
hat. Von dort wird es dann (für etwa 20 € Verwaltungsgebühr,
wenn ich mich richtig erinnere) an das zuständige
Nachlassgericht geschickt.
dass man das dort nicht persönlich abgeben muss war mir schon
klar.
Aber dass das Nachlassgericht, an dem der Nichterbende wohnt
die Versendung übernimmt, wusste ich nicht.
und die beglaubigen das auch gleich ?
Frage an die Juristen: hat man da nicht möglicherweise ein
Zugangsproblem?
ebenfalls liebe Grüße
Peter
Hallo Peter,
ich bin rechtlich ein absoluter Laie, kann dir aber versichern, daß ich vor ca. 4 Jahren (können auch 5 gewesen sein…) das Erbe meines verstorbenen Großvaters ausgeschlagen habe. Dieser hatte den letzten Wohnsitz in Greifswald (MeckPomm) und ich wohnte in Bochum (NRW). Ntürlich wollte ich auhc nicht extra nach Greifswald gurken. So bin ich dann zum Amtsgericht(?) in Bochum gegangen und habe für 17DM(!) Gebühren das Erbe ausgeschlagen. Dazu tun mußte ich nichts, also auch nichts versenden oder ähnliches.
Ich hoffe, dir zumindest ansatzweise geholfen zu haben.