Erbausschlagung/ Wohnungsauflösung

Hallo zusammen,
hier ein Fall, den ich nicht zu beantworten weiß, daher stelle ich diesen hier mal vor.
Eheleute haben gemeinsamen Mietvertrag. Ehefrau verlässt ihren Ehemann, zieht in ein Pflegeheim um und erhält zur Kostendeckung Sozialhilfe. Ehemann bleibt in der Wohnung und gibt seiner Ehefrau schriftlich, dass er nun als Alleinnutzer der Wohnung für alle Kosten aus dem Mietverhältnis alleine aufkommt. Vermieter entlässt jedoch Ehefrau nicht aus dem Mietverhältnis. Nun verstirbt Ehemann (ohne Testament), Ehefrau erklärt dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis nicht fortsetzen will und schlägt auch das Erbe aus. Alle anderen möglichen Erben werden ebenfalls das Erbe ausschlagen. Meine Frage: Wer ist für die Wohnungsauflösung zuständig?
Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen
Gruß von Gräfin

Hallo,

grundsätzlich natürlich die Erben…

da diese hier nicht vorhanden sind wird dies in der Regel am Vermieter hängen bleiben. Sie Freigabe der Wohnung hann durch das Nachlassegricht, ggf. unter Einsetzung eines Nachlasspflegers erfolgen. Die Kosten trägt jedoch weder der Nachlasspfleger, noch Vater Staat.

ml.

hi

da diese hier nicht vorhanden sind wird dies in der Regel am
Vermieter hängen bleiben.

Erben gibt es nicht - zumindestens keine, die das Erbe antreten - aber es gibt noch die Ehefrau als Mieterin.
Reicht tatsächlich die Erklärung des Mannes, daß er jetzt Alleinmieter ist/war, um die Ehefrau aus den Pflichten des Mietvertrages zu entlassen?

Gruß
Edith

Hallo,

verstehe ich das richtig, dass die Ehefrau ebenfalls als Mieterin im Mietvertrag steht?

Eheleute haben gemeinsamen Mietvertrag. Ehefrau verlässt ihren
Ehemann, zieht in ein Pflegeheim um und erhält zur
Kostendeckung Sozialhilfe. Ehemann bleibt in der Wohnung und
gibt seiner Ehefrau schriftlich, dass er nun als Alleinnutzer
der Wohnung für alle Kosten aus dem Mietverhältnis alleine
aufkommt. Vermieter entlässt jedoch Ehefrau nicht aus dem
Mietverhältnis.
Nun verstirbt Ehemann (ohne Testament),
Ehefrau erklärt dem Vermieter, dass sie das Mietverhältnis
nicht fortsetzen will und schlägt auch das Erbe aus. Alle
anderen möglichen Erben werden ebenfalls das Erbe ausschlagen.
Meine Frage: Wer ist für die Wohnungsauflösung zuständig?
Vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen

Dann sie sie in erster Linie mal Mieterin der Wohnung und die haften gegenüber dem _Vermieter_ gesamtschuldnerisch unabhängig von inneren Absprachen zwischen Ehemann und Ehefrau. Das heisst, wenn sie nicht dort wohnen kann oder will, müsste sie ihren noch regulär bestehenden Mietvertrag ordentlich kündigen und ist auch für die vertragsgemäße Rückgabe der Wohnung verantwortlich.

Gruß
M.

Die Sachen und Gegenstände in der Wohnung sind zur Erbmasse geworden und weil Erbe von Ehefrau ausgeschlagen wurde, darf sie nicht an die Sachen. Denn obwohl die anderen möglichen Erben (es besteht mit diesen kein persönlicher enger Kontakt) ihr mitgeteilt haben, dass sie das Erbe ebenfalls ausschlagen werden/wollen, kann es ja sein, dass die sich das anders überlegen und die Ausschlagung dann doch nicht vornehmen. D. h. die würden dann alle Sachen alleine erben und wehe da würde was fehlen, weil Ehefrau -dem Vermieter zuliebe- die Wohnung geräumt hat. Ich frage doch besser einen Anwalt.

Reicht tatsächlich die Erklärung des Mannes, daß er jetzt
Alleinmieter ist/war, um die Ehefrau aus den Pflichten des
Mietvertrages zu entlassen?

Das Mietverhältnis bestand mit beiden Ehegatten. Die Vereinbarung zwischend den Ehegatten war eine Freistellung für das Innenverhältnis. Nach Außen hätte es m.E. einer Kündigung durch die Ehefrau bedürft.

Unabhängig von der noch ausstehenden Kündigung der Ehefrau gegenüber dem Vermieter und ggf. noch bestehender Restmitforderungen gegen diese stellt sich hier die Problematik, dass die Wohnungseinrichtung (oder gewiisse Anteile daran im Eigentum des Ehemannes standen. Das heißt - materiellrechtlich kann die Ehefrau nicht wirksam die Räumung der Wohnung veranlassen und man könnte den von mir bereits augezeigten Weg gehen.

Rein praktisch würde ich das als Vermieter so handhaben, dass ich unter dem breitesten Fenster die große Halde stellen würde und weg mit der Einrichtung…

ml.

Hallo,
sie hat aber offenbar das Recht auf Benutzung der Wohnung nicht aufgegeben (bzw. gekündigt) und muss die Mietsache geräumt zurückgeben. Wer im Innenverhältnis die Miete zahlt und ob es ihre Gegenstände oder die eines Dritten sind, spielt dafür m.E. keine Rolle. Die Idee mit dem Anwalt ist schon ganz gut…

Gruß vom
Schnabel