Erbausschlagungsfrist gewahrt?

Liebe/-r Experte/-in,
Im Oktober 2009 ist meine Oma verstorben,sie hinterließ Schulden.
Ich bekam Ende März 2010 ein Schreiben von Nachlassgericht,dass ich Erbe bin weil meine Mutter auf das Erbe verzichtet und dass auch ich 6 Wochen Zeit habe auf das Erbe zu verzichten. Das habe ich getan,ich habe verzichtet innerhalb dieser 6 Wochen, weil ich noch die Beerdigungskosten und das Grab meiner Oma bezahlen muss.(Mutter weigert sich)
So, jetzt schreibt mir die Bank meiner Oma ich müsste die 1200.- bezahlen, da ich zu spät aufs Erbe verzcihtet habe.Ich hätte bereits am Todestag erfahren dass meine Oma getorben ist(ab 19.10.2009) und ab da 6 Wochen Frist gehabt.
Ich wusste aber zum Zeitpunkt des Todes gar nicht, dass meine Mutter aufs Erbe verzichtet, ich habe seit Jahren keinen Kontakt zu ihr,auch bei der Beerdigung war sie nicht anwesend.
Beim Nachlassgericht haben sie mir damals gesagt, Nein ich hätte nach Erhalt des Schreibens vom Nachlassgericht 6 Wochen Zeit.

Was ist jetzt richtig? Muss ich die Schulden meiner Oma bezahlen? Ab wann zählen die 6 Wochen, ab Erhalt der Mitteilung oder ab Kenntinss des Todes?

Hallo,

die sechs-Wochen-Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, da Sie sichere Kenntnis von Ihrem Erbrecht haben. Im Zweifel also mit der Mitteilung des Nachlassgerichts.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Erbausschlagung.

Grundsätzlich läuft die 6 Wochenfrist mit der zuverlässigen Kenntnis vom Tod und dem Berufungsgrund.
Beim Berufsgrund handelt es sich um den Grund der Erbenstellung - also sei es aufgrund Erbfolge oder letztwilliger Verfügung.

Gerne bin ich bereit Sie in dieser Sache zu vertreten.

Weitere Hinweise zur Erbausschlagung und dem Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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