Erbausschlagungsgebühren bei Hartz IV

Ich habe das Erbe von meinen verstorbenen Eltern ausgeschlagen. Nun will das Amtsgericht 20 Euro Gebühren.Ich hatte schon vorsoglich mein Bewilligungsbescheit über ALG 2 dort hingeschickt. Mein Bruder hatte das selbe getan , er brauchte die Gebühren nicht bezahlen, obwohl unsere Bewilligungsbescheide in einem Kuvert abgeschickt worden sind. Muss ich als Hartz 4 Empfäner die Gebüren bezahlen ?