Erbauszahlungs-Kredite steuerlich absetzen?

Wir haben ein Haus geerbt und müssen die Miterben auszahlen. Dafür müssen wir einen Kredit aufnehmen. Können die Zinsen steuerlich abgesetzt werden?

Ich denke mal nein. Nach meiner Einschätzung ist der Verkauf der Anteile der Erbschaft nachgelagert, hat also damit nichts zu tun.

Wir haben ein Haus geerbt und müssen die Miterben auszahlen.
Dafür müssen wir einen Kredit aufnehmen. Können die Zinsen
steuerlich abgesetzt werden?

Herzlichen Dank für die Antwort. Allerdings weiß ich nicht, was das bedeutet, wenn Anteile nachgelagert sind. Vielleicht könnten Sie bitte noch eine kurze Erklärung hinzufügen. Dafür bedanke ich mich im Voraus und grüße Sie herzlich
Ingeborg Ludwig

Herzlichen Dank für die Antwort. Allerdings weiß ich nicht, was das bedeutet, wenn Anteile nachgelagert sind. Vielleicht könnten Sie bitte noch eine kurze Erklärung hinzufügen. Dafür bedanke ich mich im Voraus und grüße Sie herzlich
Ingeborg Ludwig.

Hallo Frau Ludwig,
zuerst vorab: Ich bin kein Steuerberater und gebe hier nur meine private Einschätzung ab. Also bitte nicht für rechtsverbindlich nehmen.
Nach Eintritt des Erbfalls fällt das Haus der Erbengemeinschaft zu. D.h. dass Ihnen und Ihren Miterben das Haus gemeinschaftlich gehört und Sie sich in allen Rechten und Pflichten das Haus teilen. Sollten bei der Erbschaft Freibeträge überschritten worden sein, dann fällt Erbschaftssteuer an. Kosten, die im Zusammenhang mit der Erbschaft stehen, werden berücksichtigt. So, damit ist die Erbschaft steuerlich gesehen erledigt.
Wenn sich die Erbengemeinschaft jetzt entschließt, gegenseitig Anteile zu kaufen bzw. zu verkaufen, so ist das eine Angelegenheit, die mit der Erbschaft direkt nichts mehr zu tun hat. Das meinte ich mit „nachgelagert“, weil sie zeitlich nach der Erbschaft folgt.
So, könnte ich mir vorstellen, wird das Finanzamt argumentieren, wenn Sie - was Sie natürlich tun können - die Kreditkosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen würden.
Mein Tipp: Einfach mal probieren und schauen, wie das Finanzamt reagiert.
Gruß,
Hermann Sonntag

Herzlichen Dank für die Antwort. Allerdings weiß ich nicht,
was das bedeutet, wenn Anteile nachgelagert sind. Vielleicht
könnten Sie bitte noch eine kurze Erklärung hinzufügen. Dafür
bedanke ich mich im Voraus und grüße Sie herzlich
Ingeborg Ludwig