Erbbaugundbuch schließen, vorher Rechte Löschen?

Hallo,

wenn ein Eigentümer auch Erbbauberechtigter ist und nun das Erbbaugrundbuch schließen lassen möchte, müssen dann alle Rechte und Lasten im Erbbaugrundbuch gelöscht sein, oder reicht das Vorliegen bedingungsloser Löschbewilligungen aus? 

Gruß
achim

Hallo,

das Erbaugrundbuch kann nur geschlossen werden wenn es lastenfrei ist, mithin auch der Antrag auf Löschung der Rechte bei Aufhebung des Erbbaurechts gestellt wird.

ml.