Hallo zusammen,
vielleicht kann mir ja jemand helfen:
(1) Ist es möglich eine Kaufoption in einen Erbbaurecht-Vertrag mit der kath. Kirche mit aufzunehmen?
(2) Wenn das Haus verkauft oder vererbt wird - wird dann ein neuer Pachtvertrag ausgehandelt oder läuft der alte weiter mit den derzeit aktuellen Pachtgebühren)?
(3) Habe ich weiterhin die Option aus der Kirche auszutreten oder ist das nach einem solchen Vertrag nicht mehr möglich?
Vielen Dank für die Hilfe …!
Hallo,
ich versuche hier mal „Erste Hilfe“ zu leisten auch wenn das Thema „Erbbaurecht“ schon wieder einige Zeit hinter mir liegt.
Mein Tipp: unbedingt ein wenig nach dem Begriff googlen und sich Zeit zum lesen nehmen. Das Thema ist unfangreich, aber man bekommt viele gute Zusammenfassungen im Netz die sehr gut weiterhelfen.
(1) Ist es möglich eine Kaufoption in einen Erbbaurecht-Vertrag mit der kath. Kirche mit aufzunehmen?
ANTWORT: Bin mir leider nicht sicher, wie man eine solche Kaufoption aufnimmt.
(2) Wenn das Haus verkauft oder vererbt wird - wird dann ein neuer Pachtvertrag ausgehandelt oder läuft der alte weiter mit den derzeit aktuellen Pachtgebühren)?
ANTWORT: Läuft weiter - mit allen Rechten und Pflichten. NAch Ende der Laufzeit wird neu verhandelt und das kann unter Umständen sehr teuer werden, deshlab unbedingt auf die Restlaufzeit achten.
(3) Habe ich weiterhin die Option aus der Kirche auszutreten oder ist das nach einem solchen Vertrag nicht mehr möglich?
ANTWORT: Warum austreten - ich würde lieber die paar € bezahlen um mir keinen zusätzlichen Ärger oder blöde Gespräche zukünftig einzuhandeln.