(1) Ist es möglich eine Kaufoption in einen Erbbaurecht-Vertrag mit der kath. Kirche mit aufzunehmen?
(2) Wenn das Haus (welches auf einem Erbaurecht Grundstück steht) verkauft oder vererbt wird - wird dann ein neuer Pachtvertrag ausgehandelt oder läuft der alte weiter mit den derzeit aktuellen Pachtgebühren)?
(3) Besteht weiterhin die Option aus der Kirche auszutreten oder ist das nach dem Abschluss eines Erbaurechts-Vertrag nicht mehr möglich?