mir wurde ein haus angeboten, zum kauf, welches auf einen erbpacht-grundstück steht.
1.) wem gehört das haus, wenn ich es kaufe? der logik nach mir, aber…
2.) wenn ich das angebot das grundstück zu kaufen nicht annehme, was passiert nach ablauf der erbbaufrist mit dem haus?
danke
Hallo,
kurz und knapp:
- das Haus Gehört Ihnen.
- das ist im Erbbaurechtsvertrag geregelt, meistens gibt es ein Heimfallrecht mit Entschädigung. Das heißt, das Haus geht in das Eigentum des Erbbaugebers über gegen einen Entschädigung. Ob oder in welcher Höhe die Entschädigung gezahlt wird ist auch im Vertrag geregelt.
Mit freundlichen GBrüßen
Martin Bobrowski
www.hhg-gutachter.de
Hallo he-ini,
ein Tipp gleich vorweg - das Thema Erbbaurecht ist nicht ohne, aber mit ein wenig Zeit (und die sollte man sich nehmen) findet man in Netz sehr viele Quellen zum nachlesen.
Wer ein Haus mit Erbbaurecht kauft sollte von den Vor- und Nachteilen Kenntnis haben.
Zu Deinen Fragen:
- Du bezahlst den Kaufpreis für das Haus und das Erbbaurecht. Eigentümer des Hauses bist Du … für die Nutzung des Grundstücks zahlst Du den Erbbauzins.
- Erkundinge Dich im Vorfeld beim Verkäufer über den möglichen Ablauf des Erbbaurechts. Ist meist schriftlich festgehalten - in schlimmsten Fall fällt das Haus dem Grundstücksbesitzer zu und er muss Dir den Zeitwert für das Haus bezahlen.
Habe mich länger nicht mehr damit beschäftigt - deshalb siehe diese Antworten als erste Hilfe an (ohne Gewähr) und besorge Dir unbedingt die passende Literatur zu dem Thema und ganz viele Fragen stellen!
Grüße.
Florian