Erbbaurecht im Grundbuch

Hallo zusammen,

wie erkennt man wo im Grundbuch, ob auf dem Grundstück ein Erbbaurecht vorliegt?

Danke für Infos,
Gruß

Blumenschein

Hallo zusammen,

als Ergänzung zur oben genannten Frage: Hat man uneingeschränkten Zugang zum Erbaubuch oder verhält es sich hier wie mit dem Grundbuch, sprich nur mit Zustimmung des Eigentümers?

Vielen Dank für Infos,
Gruß

Blumenschein

Hallo,

Hat man
uneingeschränkten Zugang zum Erbaubuch

Was ist damit gemeint?

oder verhält es sich
hier wie mit dem Grundbuch, sprich nur mit Zustimmung des
Eigentümers?

Das Erbbaugrundbuch ist im Prinzip das Gleiche wie das Grundbuch, es gelten die gleichen „Rechte und Pflichten“.
Einsicht bekommt der, der ein berechtigtes Interesse daran hat, mit einer möglichen Genehmigung des Eigentümers hat das erstmal nichts zu tun.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

wie erkennt man wo im Grundbuch, ob auf dem Grundstück ein
Erbbaurecht vorliegt?

Hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Erbbaurecht#Grundb.C3.B…
steht, daß das Erbbaurecht in der Abteilung II nachgewiesen ist.

Da das Grundbuch (nicht immer) einfach zu lesen ist, sollte man - wenn möglich - eine sachkundige Person mitnehmen…
Hilfsweise tut es auch die nette Rechtspflegerin - meine Erfahrung hat aber auch schon gezeigt, daß zwar die meisten, aber nicht alle Rechtspflegerinnen nett sind.

Gruß
Jörg Zabel